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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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596 Von eigentlichen Cammerausgaben.

Wirthschafts-Bedienten bis auf die nächste Post nö-thig haben, ist wenig zu erinnern. Man soll etwasBilliges und Mäßiges darzu monatlich oder viertel-jährig verwilligen, damit diese Ausgaben gewiß ge-machst werden, und die Bedienten nichtGelegenheithaben, entweder zuviel dafür anzusetzen, oder sich zuihrem Privatgebrauche derselben zu bedienen. Ebendieses muß auch bey den Collegüs stakt finden, allwoöfters eine rechttMarchaiiterie mit dergleichen Sachengetrieben wird. Wir erinnern dieses >m Voraus, obgleich hier von den CcllegiiS noch nicht die Rede ist.Diese Klinigkeit aber verdienet keiner gedoppeltenErwähnung.

§- 497 -

c) Der Auf- Der Aufwand zu Verbesserung der Einkünfte istbefscnM ^//'gleichfalls ein wichtiger Punct >n diesen Ausga n;Einkünfte. und gehöret in der That zu U»t rhalrung der E che.

Denn so bald man in Gründ ,ng des be einsten Ver-mögens stille steht und Nicht a,ssVerinehrurg der Ein-künfte denkt: so zehr man wirklich rückwärts, unddie Einkünfte werden nach und nach abnehm n (z.44.).Zu dem Ende muß es bey ollen befand in On o o-mien des Staats, in der B?ra h'chlagung über denWirthschafts-Etat des folgenden Ja res, ein Haupt-sächliches Augenmerk senn,was indem folgen^eJ hrezur Verbesserung der Sache und der daraus entstehen-den Einkünfte unternommen werden soll. Man MußdieMitteldarzu reistich überlegen undqenoueA» ch ä-ge undGegenanschläq? der darzu iforderl>chei-Ke> nmachen, das Benöthigrebest-mmen, imde-nebst demganzen besondern Wirthich n ts Etat der A. p obarionderCammer überlassen. Diese muß zu diesem Aufwan-de überhaupt eine gew'sseS' mme ja! rlich aussehen,«,solcheaufdie verschiedenen Ökonomien undWerke'ol-chergestalt vertheilen,daß sie zureichet. Denn es müssen

nicht