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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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598 Von eigentlichen Cammerausgaben.

verschaffen wollte, und die Wahl geschickter Leute da-bey statt finden könnte: so sollte man den Nachfolgerneine geringere Besoldung aussetzen, und das übr>gezu der Pension des Vorfahren mit zu Hülfe nehmen,jedoch die Sache solchergestalt einrichten, daß jederdas Scinige von der ffaffe empfangt und sie nicht dasGeringste mit einander zu theilen haben; wie es dennauch gar nicht rathsam ist, daß sie beyde zugleich mitden Geschafften zu thun habe». Wenn jemand un-vermögend zu seinen zeithcrigen Diensten ist: so sollman ihn ganz cntl digen. Diese Ruhe hat er schonvonnörhcn; und es werden wenig Fälle seyn, wo maneine Ausnahme zu machen und den Vorfahren so lange^ beyzubehalten nöthig hat, bis der Nachfolger in den

Geschafften genugsam erfahren ist. Denn solche Leutesoll mau nicht erwählen, die hierinne» gänzlich Fremd-linge sind.

§. 4YY.

ttnM Wenn dieBesoldungen wohl eingerichtet seyn sollen:

be„ BEung s) muß man auf verschiedene Umstände dabey sehen,kr BesMunge Man muß zusöi derst auf das Ansehen und den Re.^ ' spectBetrach: machen den eineBedienung ihrem Be-sitzer geben soll; denn dieses muß nothwendig auch inder äußerlichen Aufführung hervor leuchten, wenn dieUntergebenen, und besonders Fremde, ihm denjenigenVorzug und Ansehen zugestehen sollen, den der Re-gent ihm beygeleget wissen w-ll. Man muß ferner dieArbeit erwägen, die mit einer Bedienung verknüpfetist; und es ist allerdings billig, daß diejenigen mehrB soldungen bekommen, die viele A bett verrichtenmüssen. Aus dies rUrsache pflogen s lbst in ei'nerlevCol.legio, wo zwo Bänke, die Herren Bankunddiegelehr-te B-nkeingesühr. t sind, die anfder letzter» gemeinig-lich noch einmal so viel Belobung z» erhalten als aufder erste, n. Sodann muß man auf den Pr. iß der !e.bensmittel setzen, der,n dem lande übe, Haupt, nnd be-sonders an dem Orte, wo der Bediente leben soll, stattfindet; und es istullerdingö billig, daß diejenigen, die

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