Von eigentlicher Camimerausgaben. 609
müssen Anschlüge de' Baukvsken verfertiget werden,die man von Bauveiständigem untersuchen, Erinne-rungen und Gegenaischläge darwider machen laßt,und endlich den gerecNesten A nschlag billiget und zumGrunde DerAusführrng legete Hernach bemühet mansichumEntreprennerrs, die für-eine festgesetzte Sum-me, wo nicht den ganzen Bau, dennoch d-eft oder jenebesondereArbeit, z.E. die Maurer- oder Zimmer Ar-beit übernehmen. Man bestimmet ferner, wo die Ma-terialien herqenommmwerden, wie und aufwasArksie zugeführet werdenstllen, und was dergleichen mehrist. Endlich aber sind dem Zvrtgange undBeschlus-se des Baues verschiedene Beßchngungenund Unter-suchnnqen nöthig, ob Ales dem Risse und dem Anschla.gegemäß gearbeitet rnd verfertiget worden.
§- 5 '->.
Der Unterhalt des Kirchen- und Schul-Wesens 7)Dlettnter-und anderer zum Au'neymen der Wissenschaften und Haltung des Kü-Künste gereichenden Anstalten machet die siebente Ab- Arm? Wc-theilung «n den eigentlichen Cammerauögaben aus. lms, wobey vierNun ist zwar dieser Aufwand, was besonders das Kir- m7rken."chen-undSchnl-Ween anbetrifft, einerdernothwen.digsten im Staate, und würde mithin vielleicht vorden Besoldungen der Bedienten zu ordnen seyn. Al-lein der nothwendige Aufwand zu dem Kirchen- undSchul-Wesen wird Nicht von den Einkünften desStaats bestrikten, sondern es sind allenthalben eigeneGuter und Aonds hierzu vorbanden; und derjenige,so hin und wieder in den EammeranSgabe» vorkömmt,kann nirgends anders als hier seine Stelle finden.
Man hat aber in dieser Abtheilung vornehmlich aufviererlei) Numern zu sehen, g) aus den Aufwandzum Kirchen- und Schul-Wesen, b) aufdieAnstal.ten zu Beförderung der Wissenschaften, c) auf gleftch-Anstalten zu Beförderung derKünste, und 6) auf
Cameralwissensch.UTH. Qq Be-