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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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611
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Von eigentlichen Cammerausgaben. 6n

§. Zl-.

Das Aufnehmen der Wissenschaftenistgewkß unge- b) Don dem

mein nützlich für den Staat. Es hat nichtnur seinen Lufnchmen^deeEinfluß IN diegute Ve, nunst der Zeiten, und mithin in Lsisftnschaiten.die Glückseligkeit aller Stände, s.ndern das Aufneh-men des Nahrungöstandes wird insbesondere dadurchbefördert, wenn die W.ssenschaften ihrem EndzweckecineGenüge leisten. Man muß es demnach als einensehr wohl angewendeten Aufwand ansehen, wenn einweiser Regent durch Errichtung gelehrter Gesllschaf-ten und Acadeinien, durch Anlegung öffentlicher Bi-bliotheken, Naturaliensammlungen und Münzcabi-nette und durch Gnadenbezeugungen gegen große Ge-lehrte, die Wissenschaften zu befördern suchet. Allein,ob zwar die Cammer in dem Wirrhschafts-Etat aufdergleichen Aufwand, zumal der bereits errichteten ge-lehrten Gesellschaften, Betracht machen muß; so kanndoch der Regent selbst mit ungleich größerem Nutzenfür das Aufnehmen der Wissenschaften dieseAuggabendirigiren; und eine gnädige Audienz, eine kurze Unter-redung, oderwennBo leau in die Liste des kleinen Ge,folges des Königes gesehet wird, ist von m<hrereeWirkung zu Anreizung geschickter Köpfe, obesgleichnur von einem mäßigen Aufwande begleitet wird, alswenn man große Summen zu Beförderung der Wis,senschaften bei, der Cammer auszahlen läßt, und dabeyzu erkennen giebt, daß man sich aus verdienstvollen Ge-lehrten nicht das geringste machet.

§. n.

Es ist gar nicht zu läugnen, daß nicht auch die Auf- c) DondenAw-nahme der Künste die Vernunft und den guten Ge- AA"ung Aschmack der Zeiten, und mithin die Artigkeit derSit- Kü«,r».ten befördert. Man hat sich auch in neuern Zeiten,nach dem Beyspiele Ludewigs des vierzchentrn, an denmeisten Höfen angelegen fern lassen, zu Beförderung

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