Band 
Tomus I.
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Vorrede.

cher von diesem Ort zu entlehnen und mitsich nach Hauß zu nehmen. Dieser so weitausgedahnete Gebrauch der Bibliothek hatdie Versichere derselben in die Nothwen-digkeit gesetzet, bey Anschaffung neuer Bü-chern auf alle Arten der Lesern ihre Absich-ten gehen zu lassen, und also eint-und än-dert: Schriften einen Platz zu gönnen, diesonsien in Bibliothecken, die nur für Ge-lehrte gewiedmet sind, keinen gefundenhatten.

§. 6 .

Diese zwo Anmerkungen, die von denUmstanden unserer Bibliothek hergenom-men sind, waren zwar genugsam bey billi-chen Gemüthern, dieselbe wegen eint-undandern so wohl in Ansehung des innernals ausser« Werths geringen Büchern, zuentschuldigen; allein man erlaube mirzu fragen, welches dann die Bücher seyen,denen man schlechter Dings den Platz ineiner öffentlichen Bibliothek versagen könte?Ich glaube es würde ziemlich schwer seyndarüber genaue Regeln zu bestimmen. Zugeschweige« daß auch übel geschriebene Bü-cher öfters denen, die um die Kirchen- Bür-gerliche-Natur- und Gelehrten-Historiebekümmert sind , nützlich und nothwendigseyn können.