2 Abschirrt, Von dem Sünder,fal der Menschen. IZ9
bäum erkläret, so gebet es doch über irgend jemandes Vermögen, zu entdecken, was Moses Jabrd.W.,so geflissentlich verborgen bat. philo der Jude macht, nach seiner Gewonheit, alles, was ' ^ '
bon diesen beiden Bäumen gesaget worden, zu Sinbildern, und vermeint, daß es dergleichenin der Welt nie gegeben, noch mrch jemals geben werde <*)
§. i6i, , ,
Daß aber die Prüfung des menschlichen Gehorsams durch ein solch Vewot geschehen, Dft Prüfungals von Most erzalet wird, scheinet volkommen vernünftig und dem Stande derUnschuld gemasiu seyn. Kein einiges eigentliches Sittengesetz würdesich überal zu diesem Zweck geschickt haben, frucht- ist ver-indem es damals beinahe keine Möglichkeit gewesen, dasselbe zu übertreten. Es muste demnach nunftig.
Eine gleichgültige Handlung dazu genommen werden, die an sich weder gut noch böse gewesen, alsnur so fern sie befolen oder verboten worden (^).Waö war aber nun natürlicher und demZustan-be der ersten Eltern, welche ihre Lebenszeit in einem Garten zubringen solten, gemässtr, als das^erbot, von der Frucht eines gewissen Baums in dem Garten nicht zu essen? Eines Baums,
'önen zur Hand gewesen, und ihnen alle Augenblick Gelegenheit geben können, ihre Beobach-tung des gütlichen Verbots durch die Erhaltung desselben an den Tag zu legen °).
§. 162.
Und eben dadurch fält der Einwurf hinweg, her gegen die Strafe, so dem Menschen sei- Daher dienes Ungehorsams wegen auferleget worden, gemacht wird, als sey dieselbe zu hark und dem Ver- Aase nichtbrechen nicht gemäs. Denn wir irren, wenn wir meinen, daß Gutes und Böses nur allein mder Natur der Dinge, und nicht in den Befelen oder Verboten GOtteS gegründet sey. Wenn
S 2 wir
H äe muniU opif. p. Z5. -) Siehe koch okOluInlky x>. rgl. ke-cb-t- conkereace loc. cit.
tP) Einige Liebhaber allegorischer Deutun-»en gebx,, vor, daf> die verbotene Frucht nichts«Nders gewesen, als die fleischliche Handlung derFortpflanzung des Geschlechts (.irr); daher die demM>ve auferlegte Strafe in den Geburtsschmerzenbestanden (t). Mein, diese Meinung hat in der Er-dung Mosis nicht den geringsten Grund. Zu-wenn man erwcget, daß Avam sein Weibr'.cht eher erkant, als nachdem sie aus dem Para-vreg verflossen gewesen.
(iri. B) Ausser den hier angefürten Schriftstellern'>r solche Meinung hauptsächlich vorgetragen wordenvom -Havr. Beverland in einer Schrift, so im-acht ,678 herauskommen mit der Aufschrift: pec-s2tuin originslc x«7' 6c nuncuprtum pbilci-
ogice problcmsti««e elucnbratum s l'bciiiiäis sin-^no. Lleutberoxnliextrs pistesm oblcursm, 6nekrüiilegio suÄori?,sbsgiic vbi et gusmlo: welche so-^vl als desselben äe ltolstse virginitstis iure lucubra-r>o scsäemics, von änlichem Inhalt, Mehr mit Unflä-ssreien als Beweisgründen angefüllet ist. In der 1714^ausgegebenen Schrift sitst äe dbomme äsns le pe-ktic vriginel, ou I on fort voir quelle estlolource,lluellxz Ixz csriles et les lliites cle ce peclie äsnsso einige vor eine Uebetsetzung des bever,
andjstl)xn Buchs gehalten hüben: ist zwar ein Aus-US daraus geliefert worden, doch mit häufigen Zu-cken aus des /-»-k'o»/»,»- und andern Schriften, in
gleichem Geschmack. Aeltere Vertheidiger derselbe»sind sowol Joh. Bapt. von -Helmont in rkest et äe-inonkrst. cicek p. l4-o fcg. und äe ortli meäic. p. 641658, als auch Lornel. Agrippa psrt. polier. opp.psg. 41 z leg. Womit zu vergleichen Job- Anvr.Gchmids äilp. lo. k. iielmonlü pkll. per iznem inäoäirins äe liatu corruptionis errsntes iZnes.Leonh. Rpssem't iulis äetelistio lacratilllmi libclliAär. LeuerlLnäi äe pecc.orig. Mich. Lärtschällp.äe pecc. oriß. ingleichen Zack- Grapii tfieol. rec.controu. tom. r c.6gu. 2 p. 148 lbg.
(irr.B.) Nicht nur ein wilkürlicheS Gebot, son-dern auch eine verneinende Verordnung, oder Unter-sagmig und Verbot, istz» derbem Menschen nötigenUebung eines freiwilligen Gehorsams bequemer ge-wesen, als ein natürlich Gesetz und eigentliches Ge-bot. Indem sowol die Uebertretung, folglich auchdie Beobachtung eines Verbots merklicher und er-weislicher ist, als auch die letztere von beständigererFortdauer: denn solches alles bey einem eigentlichenGebot stat finden kan; als welches nur bey vorfal-lender Gelegenheit dazu beobachtet, auch eher unvor-sehlich und unvermerkt, entweder ganz oderzum theil,in Absicht der Stufen des erforderten Gehorsamsübertraten werden kan. Wovon Delany Untersder Offenbarung Abh.»nnd 6 §. »2 seq. zu ver-gleichen ist.
äe Prr,äl5. I. c. beoi>l/-§r-», kbilvloxlüe ä' Lirioar, Visl Z. p. ürv, leg.