Band 
Erster Theil.
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251
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2 Abschim. Geschichte Noah nach der Smidflut und seiner Nachkommen rc. 251

Geschöpfe, mit einer Erlaubnis, von denselben eben so frey zu essen als von den Früchten des A » r> S.Erdbodens. Indessen verbot er ihm, das Blut der Thiere zu essen, und das Blut der Men-lchen zu vergressen: indem er ihm befal, den Mord mit dem Tode zu bestrafen, und die Erde>o geschwind als möglich zu bevölkern e).

^ . §. 268.

. .. ^ 5 ? darf nicht denken, daß diese drey Verordnungen alle Verbindlichkeiten Noäh Weitere er.und ferner Nachkommenschaft, bis auf die Bekantmachung des Gesetzes auf Sinai, in sich wegung drr-enthalten haben; indem darin nichts bestimmet wird von seiner Pflicht gegen GOtt, und al- '^ben.

"s aus moralischen Gesetzen bestehet. Wir haben sie daher entweder als Auslegungen,oder als Zusähe der Gesetze anzusehen, die VToah zugleich mit den Mensch'vor der Sund-stut bekommen, und die vom Adam fortgepflanzet worden. Die Erlaubnis Fleisch zu essen,

>o nun zuerst ausdrücklich ertheilt worden, scheint anzuzeigen, daß solches vor der SündfluLerlaubt gewesen; doch, Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir die Leser auf das-Mrge, was wir bereits von dieser Sache gesagt haben ö).

§- 269.

Die Nabdinen behaupten, GOtt habe dem L^kscrh und seinen Söhnen gewisse al- Sieben gese-gemekne Gebote gegeben, welche ihrem Vorgeben nach das Naturgesetz enthalten sollen, sotzeNoäh.allen Menschen ohne Unterscheid gemein sey, und um dessen Hintansetzung willen die Heidenselbst von GOtt gestraft worden -). Diese Gebote haben befolen: i) sich der Abgötterey,

2) der Gotteslästerung, z) des Todschlages, 4) des Ehebruchs, 5) des Diebstals zu enthal-

-s^^er zu Handhabung dieser Gesetze zu verordnen, und 7) sich des Essens allesMes k 6 ^ Thieren zu enthalten, so bey desselben Leben ihm abgeschnitten worden; wel-, letzte Gebor, ihrer Meinung nach, durch die Worte angezeiget worden: das Fleisch"ilt jemem Leben in sich, welches das Bluc desselben ist, jolc ihr nicht essen ^).

^>ese llnMenschlichkeit, sagt man, sey von einigen Heiden verübet worden ^). Von denMiten Mosis an haben die Juden keinen Fremdling unter sich wonen lassen, wo er nichtdiese Gebote derLIoachrden beobachtet, und im Kriege niemandes geschonet, so derselbenunkundig gewesen.

Maimomdes sagt , die sechs ersten Gebote seyn dem Adam, das siebenteaber dem bToah gegeben worden. Diesen fügen einige ^abbinen noch andre bey: alsdas Verbot, irgend einem lebendigen Geschöpfe das Blut zum Trinken abzuzapfen "); dasVerbot, Thiere zu verstümlen °), Zauberkünste und Beschwörung zu treiben ; und end-lich das Verbot, Thiere zu paren und Bäume zu pfropfen von verschiedener Art ?). Dochwas das Altertum dieser Gebote zweifelhaft macht, ist, daß derselben weder in der Schrift,noch im Dnkelos, noch im Josephs, noch im philone Meldung geschiehet, und daßunleugbar weder Hieconymus, noch Oriaeues, noch irgend einer der alten Kirchenväter,die geringste Kentnis davon gehabt hat.

Bischof Cumberland, der gleichfals in die Zuverläßigkeit der Rabbiner» ein billigesMistrauen setzt, hält dafür, daß die Gesetze der Erzväter in der Schrift zu suchen seyn; unddem zu folge hat er in einer besondern Schrift I von dieser Sache aus derselben gezeiget,daß die Erzväter lange vorher, ehe das Gesetz Mosis gegeben worden, die Hauptgebote so-

Ji 2 wol

e) > Mss, y, 1 - 7. b'l Siehe Hauptst.Abschn. 7. §, -46. ,-) S. 6- mre n->r. -rxent. l.». vlr.

!>rr. ö)lMosy,q. /> conrrs xenc. üb 5 - Siehe oben Ha u ptk l.

-«0k(hn. 5 §.199 (.T). ^ Lepliermelskiin c. R.ak>. o)

li. 2) k. rje x»Lrrisr<kLrum, in vritzinidus xennum snri^uiüimsrnM,