Band 
Erster Theil.
Seite
418
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4^8 m Hauptst. Geschichte Egyptens bis zu den Zeiten Alexanders des Grossen. ^

mit einer Aufschrift gestanden haben, so Flüche gegen einen König enthalten, der die Schachgerey unter den Egypcern zuerst eingefüret ^).

,§- 497 .

Beschkus Es ist zwar etwas außerordentliches, daß man den Fürsten in Dingen, die vonderselben, geringer Erheblichkeit zu seyn geschienen, dergestalt einschränkte; doch verdienet noch melkmehr bewundert zu werden, daß es nicht in seiner Macht gestanden, gefärlicheren kästen,durch Unterdrückung und Beleidigung der Unterthanen, ein Gnügenzu thun: denn er ko»tekeinen Menschen aus Zorn oder Eigensin strafen, oder in irgend einem Falle ein a»^der Urtheil sprechen, als den Gesehen gemaö. Und dieses alles hielten die Könige imringsten nicht vor hart, oder ihrer Ehre nachteilig; sondern sie sahen es vielmehr als «i»fbesondere Glückseligkeit an, daß, da andere Leute den üblen Folgen der Auslassung natürk'cher Leidenschaften unterworfen seyn, sie vor solcher Gefar sicher waren, weil sie einer Vor-schrift nachlebten, die von den klügsten Leuten gebilligt war. Indem sich die Könige mitsolcher Gerechtigkeit und Mäßigung betrugen, waren sie bey den Unterthanen ungemein be-liebt ; denn nicht nur die Geselschaften der Priester, sondern auch das ganze egyptisOVolk waren mehr vor ihres Königes, als ihrer Weiber, Kinder und Güter Wohlfart besor-get. So lange daher diese Gesehe beobachtet wurden, war ihr Reich blühend und ihr Volkglücklich, sie erweiterten ihre Herschaft durch die Eroberung verschiedener Länder, sie wurde»ungemein begütert und volkreich, und befunden sich im Stande, die verschiedenen Landschafte»des Reichs mit Werken von unnachamlicher Pracht zu zieren r)

§. 498 .

Ebrenbezen- Die Neigung der Egypter gegen ihren König legte sich bey keiner Gelegenheitgungm nach mehr zu Tags, als durch die Klagen, so sie ihrentwegen anstellten, und die Ehre, welche>rem tobe. ^ j^len nach ihrem Tode anthaten. Denn wenn ein König gestorben war, so geriet dasganze Land in Trauer: sie zerrissen ihre Kleider, verschlossen die Tempel, und stellten all*Opfer, Festtage und feierliche Handlungen ein, ganzer zwey und siebenzig Tage hindurch'Männer und Weiber, die ihre Häupter mit Erde bestreuet und sich mit leinenen Gürteln ge-gürtet hatten, hielten des Tages zweimal bey zwey bis dreihunderten einen feierlichen Um-gang, und besungen seinen Rum in den kläglichsten Todtenliedern, durch Anrufung der Tu-gend des Verstorbenen. Die ganze Zeit über enthielten sie sich des Fleisches und Weizens, imgleichen des Weins und alles Leckerhaften: sie badeten und salbten sich nicht, schliefen auchnicht in ihren Betten und hatten keine Gemeinschaft mit ihren Weibern; sondern jederma»traurete und klagte Tag und Nacht, als über dem Verlust eines geliebten Sohns. JmirM-telst wurde zu einem prächtigen Leichenbegängnis Anstalt gemacht, und der Leichnam de»letzten Tag an dem Eingänge der Grabstäte meinem Sarge öffentlich hingestellet; da den»,einem Gesitz zu folge, die Handlungen seines ganzen Lebens gemeldet wurden, und jeder-.man völlige Freiheit hatte, ihn anzuklagen. Die Priester hielten eine Lobrede; und wen»

/"l äe iLöe et oüriile p. ZHs. L) L/o^. Ke, 1. 1 , p. Ivz.

(2p6,B ) PlA enge Einschränkung scheint we- worden. Indessen kan manche wilkürlicheBeobach*her beständig in Egypren stak gefunden zu baden, tmiy emqefmker Gewvnheiten und feierlicher G«-wie die Geschichtechrer Könige und die häufige Ver- bräuche, auch beständiger Ordnung in denselben»Änderungen der Regierunq znr Gonge erweisen, und genaue Haltung über Gesehe, mit einer un-noch auch vortheilhast gewesen zu seyn ; indem da- »imchränkren Gewalt im gemeinen WesengarwoMdurch eben sowol gute »nd glückliche Unkernemun- bestehen, wie aus der Verfassung des chinesisch*" >gen, als Gelegenheit Schäden zu thun, gehindert Reichs erhellet. !