Band 
Erster Theil.
Seite
425
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r Abschtl. Vom Altertum, Negierungsatt, Gesetzen rc.der alten Egypter. 425

> §» 508.

, Nachdem wir von ihren Gerichten gehandelt haben, wird es nicht undienlkch seyn, daß Ihre inerk->r einige ihrer Gesetze kürzlich anfüren, die ihres Altertums oder Nutzens wegen die mei-"^'^"Aufmerksamkeit verdienen. '

.. Der Meineid wurde mit dem Tode bestrafet; indem man nicht nur denselben alsMdlich jn Absicht der Götter, sondern auch als verderblich in Absicht menschlicher Gesel.'Mansche.

2. Wer einen Menschen auf der Landstrasse ermorden, oder nur gewaltsamer Weise» sahe, und sich nicht bemühete ihn zu retten, der wurde am Leben gestraft. War^ offenbar, daß er ihm nicht helfen können; so war er doch gehalten, die Beleidiger anzu.

^en und rechtlich zu verfolgen: that er nun solches nicht, so bekam er eine gewisse-Anzal^M'che, und in drey Tagen nichts zu essen oder zu trinken.

. z. Falsche Ankläger waren eben derselben Strafe unterworfen, die der Beklagte wirr-^ haben ausstehen müssen, im Fal der Ueberfürung.

4. Ein Leder Egypter war verpflichtet, bey dem Stathalter der Landschaft, worin ervch aufhielte, seinen Namen und wovon er sich närete schriftlich einzugeben. Stunde es"un zu erweisen, daß er eine unrichtige Nachricht eingegeben, oder daß er seine Narung auf^rechtmäßige Weise getrieben; so wurde er am Leben gestrafet. Dieses Gesetz rürete vondem Amasis her, und Solon sol es nachgehende aus Egypten entlenet und bey den A»tyemensern eingefüret haben *).

5. Wer einen Menschen vorsehlich umbrachte, wurde zum Tode verurtheilek, der Ent«lewte mochte e»n freier oder leibeigener Mensch seyn.

. . 6. Eltern, die ihre Kinder umgebracht, wurden zwar nicht mit Todesstrafe beleget;

wurden aber genötiget, derselben Leichnam drey Tage und drey Nächte nach einander zu umar-men, und eine Wache gesetzt, dahin zu sehen, daß diesem Gesetze genau nachgekommen werde.

7. Mörder der Eltern aber wurden mit einer sehr grausamen Todesstrafe angesehen;denn erstlich wurden ihre Gliedmassen zerstümmelt, und das Fleisch mit scharfem Rohr inkleine Stücken zerschnitten, und alsdann wurden sie auf Dornen geleget und lebendig ver-kant.

8. Schwan.

*) S. vd'l kup».

manchen oft sehr weit entfernten Orten vor ein Gr-acht hätten bringen sollen. Diodorus berichtet,m dem Tempel des Grabes Gftmanduä zu The-Au sey diese ganze Versamlung der 30 Richter inMein gehauen. Anjeho siehet man daselbst noch"°er einem Thor n gehauene Bilder von Man-'"ern, die im halben Enkel sitzen, und von welchenIr.wittelste, so in einiger Entfernung auf jeder^eite fünf Beisitzer hat, ein besonders Zeichen hat:i 5 /üglicher vor die io Richter in Theben mit demTorrichter, als vor eine Abbildung Osiris undÖderer Götter gehalten wird; weil dieselben wederdergleichen Menschengestalt von den Egyptern?°^esteget worden, noch auch mit der Anzal ihrerOchsten Gvlheitm übereinkommen. Die Zeich;

A.W.H.iTl-eil.

nung solches Denkmals ist beim pocock auf dem4?sten Kupfer anzutreffen, der doch an die egvpwschen Richter dabey nicht gedacht, sondern eine Göt-terversamlung daraus gemacht hat. Wird indessendie jehtgemeldete Mutmaßung angenommen, so ge.reicht der Augenschein des von dem Oberrichter inder reckten Hand vor der Brust gehaltenen Zeichens,dessen Wendung gegen eine Partey, bey Fällungdes Urtheils, auch alsdenn begreiflicher wird, zumneuen Beweis, daß das Brustschild der israeliti-schen Hohenpriester, undM götliche Entscheidungvorgelegter Angelegenheiten durch dasselbe, von die-sem egyptiscken Zeichen der Warbest nicht Hergelei«tet werden könne.

Hhh