Band 
Erster Theil.
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453
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2 Abschn. Vom Altertum, Regierungsart, Gesetzen rc. der alten Egypter. 45Z

de s), in prächtigen Gemächern, wodurch sie denn das Vergnügen hatten, die Bildungenihrer Vorfaren, die viele Menschenalter vor ihrer Geburt gestorben waren, zu sehen; ja siebrachten öfters den gedörreten Körper eines Freundes als einen Gast zu ihrer/feierlichenMalzeiten *).

Die anjetzt beschriebene Art der Balsamkrung war die kostbarste Zubereitung derZeichen. Wer so viel Kosten daran nicht verwenden tonte oder wolte, begnügte sich mit einer' gewönlichen Zurichtung, vie auf folgende Art geschahe. Man sprützete ein Klistier von Ce-dcröl durch den gewönlichen Weg in den Körper, ohne den Bauch zu öfnen, oder die Gedär-me heraus zu nemen, und legte denselben soviel Tage lang, als oben gemeldet worden, inSalpeter; nach deren Verlauf liessen sie das Cederöl wieder durch eben dieselbe Oefnung. heraus, welches die besondere Wirkung that, die gesamten Gedärme und Eingeweide zer-stächt und verfaulet abzufüren, da indessen der Salpeter alles Fleisch vcrzeret, und nichts alsdie blosse Haut und Knochen übrig gelassen hatte. Wenn das geschehen war, so überlieferteMan die Leiche den Anverwandten ohne weitere Zurichtung. Die dritte und letzte Art, dieTodten zu erhalten, die nur bey armen Leuten gebräuchlich war, geschahe durch Reinigungdes Bauchs vermittelst wiederholter Einspritzungen und Einsalzung des Körpers auf sieben-jig Tage, worauf man denselben wegbrachte ^). Vorneme Weiber, und alle Frauensleute,die in ihrem Leben schön und ihren Anverwandten lieb gewesen waren, wurden den Balsami-ern nicht gleich nach ihrem Tode übergeben, sondern man behielt sie drey bis vier Tage zuHause, ehe sie weggebracht wurden, zu verhüten, daß diese Künstler die Leiber solcher Perso-nen nicht misbrauchen möchten; weil einmal einer von ihnen bey einer solchen That war be-troffen, und deshalb von seinem Gehülfen angeklaget worden. Wenn irgend ein EMPter,ja sogar ein Fremder gefunden wurde, daß ihn ein Crocodil umgebracht hatte, oder er imFlusse ersoffen war: so waren die Einwoner des Ortes, wo der Körper strandete, nach denGesetzen gehalten, den Leichnam vor ihr Geld aufs kostbarste zu balsamiren, und in die hei-"ge Grabstate zu stellen; denn keiner von seinen Freunden oder Verwandten, so wenig alsstuft jemand, durfte den Körper anrüren, ausser den Priestern des Nils, welche ihn, als"was mehr denn menschliches, mit eignen Händen begruben ') (^).

§. 55Z.

K'c»,» l'ulc. guaek. I. r. c, y, ?) öcluQu.

hat einmal zwey Pfund solcher Zubereitung^dem Hjrnschedel einer Mumie gefunden, wel-^ durch keinen andern Weg kan seyn einqegossenMden, als durch die Nasenlöcher, wie -HeroSo-^ anzeigt. Eine Zunge derselben, die man ein-M gewogen, ist etwas weniger als sieben Grangewesen (i c>). Einige neugierige Leute habenseiner von solchen Mumie vergebens nach demMcke Geldes gesucht, so die alten Griechen demff?°ten m den Mund sollen gesteckt haben, demMron das Färgeld zubezalen (n). Indessen ver-bUri man uns doch, daß die meisten von diesen«Dmirten Körpern eine kleine Goldplatte, ohn-? zwey Pistolen am Werth, unter der Zun-haben (12).

Aus dieser Erzälung kan die Nachricht'vsis von Jacobs Leiche iMcsszo erleutert

"a) Vov. vLl-t. I. c. y.

I. 4. '

,) I. 2. I. 1. p. 47. r) vl» luxrs.

werden, bey deren Erklärung in Lalmets commcnt.Iltter. eine weitläufige Abhandlung von der egyptl-schen Art des Balsamirens der Körper,und der Nach-richt des Altertums von derselben, angetroffen wird-Mehrere Schriftsteller davon sind in dem zalreichengewogen, ist etwas weniger als sieben Gran Verzeichnis zu finden, so Labricius in der inblio-

- ' " - --^ ' grspllia sntignsria ertheilet, c. 2;, §. i p. SU fq.

und sonderlich §. 7 p 64; 5 g. In pococks Be-schreibung von Egypteo ist nicht nur eine genaueZeichnung einer solchen Mumie auf dem 21 sten Ku-pfer, und balsamirter heiligen Vögel im -KostenKupfer anzutteffen, dergleichen auch von mehrernArten der Zubereitung im Mattier vorkommen.Th. 2 S.rr; sondern ersterer hat auch B,; c. ;,S. LZO rc. VI tne eß^ptiLN insnner vfembalminskumon boäies -mä biräs von dieser ganzen Zube-reitung der Leichen ausfürlich gehandelt, und sowolLll g He,

lles.rlyt okrde k/rgm. y. 4 Y. 50. (II) S-

(is) syuä Hieueoot gelsr. xstt, l, p, 25.

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