z Abschn. Egyptisthe Zeitrechnung bis auf die Zeiten Alexandri M. 499
das Ende der Regierung des Nilus in das Jahr 1212 vor Christi Geburt. Thut mandazu noch 992, als die Zahl der Jahre zwischen dem letzten Jahre des iTKlus und dem er-sten des Menes: so mus dieser letzte König 794 Jahre «ach der Sündflut, das ist, zyz Jah-re nach der Zerstreuung, und ohngefär zoo Jahre vor der Ankunft Abrahams in Egppten,zu regieren angefangen haben. Ziehet man hingegen drey bis vier Menschenalter von die-ser Rechnung ab: so kömt sie mit dem Diodorus noch bess-r überein, und man erhält mehrZeit vor den Ursprung des egyptischen Reichs (^).
§. 614.
Was des Syncellus Reihe betrift, die wir in der fünften Tafel vorgestellet haben, Des Syncet-und worauf Herr Jot). Marshain gar viel gebauet so haben wir davon eine schlecht verzeich'tere Meinung, als von allen übrigen, sonderlich in Absicht der ersten Zeiten, da sie durch garkein übereinstimmiges Zeugnis bestätiget wird. Er scheint dieselbe verfertiget zu habendurch Heraussuchung solcher Namen und Zalen, die er hier und da gefunden, auch wol zu-weilen von beiderley Art aus seinem Kopf hinzugethan, wie er sie zur Uebereinstimmung mitder biblischen Zeitrechnung am dienlichsten zu seyn geglaubt; daher wir uns nicht weiter dar-um bekümmern werden s) (^).
§. 615.
Wir brauchen nicht viele Worte, um zu zeigen, daß es beinahe unmöglich sey, aus Von den fal-ben Folgen der Könige bey dem Herodorus und Diodorus eine zusammenhängende Zeit gen der egy-rechnung herauszubringen, ohnerachtet einige solches versucht haben ^). Denn zu geschwei Echen, köm,gen, daß sie in verschiedenen Fallen nicht mit einander zu vergleichen stehen: so lassen sie au Herodotus ».genscheinlich eine Menge von Fürsten aus, und melden auch keine Jahre der Regierung bey Diodorus.den übrigen; wodurch solche Lücken gelassen werden, die kein Mensch zu ergänzen im Stan-de ist; ja ihre Art, nach Geschlechten oder Nachkommen zu rechnen, ist gar zu augenscheinlichungewis. Vor des psirmmirichus Zeiten ist die egyptische Zeitrechnung sehr dunkel;und ob sie sich gleich nach dieses Fürsten Zeiten almälkg aufzuklären anfängt, so sind doch dieVerschiedenheiten aller Geschichtschreiber auch nach seiner Regierung noch gar erheblich, wieaus den Tafeln erhellet.
Wir wollen daher unsere Zeit nicht mit Verfertigung eines wilkürlichen Entwurfsvon der Folge dieser egyptisshen Könige verderben; da man bereits unter der Menge sol-cher Abrisse das Auslesen hat, dieselben auch viel leichter gemacht als erwiesen werden. Rech,nungen nach solchen Zalen von Jahren, darin so leicht etwas versehen oder verdorben wird,
Müssen notwendig sehr wilkürlich seyn. Und es scheint weit vernünftiger zu seyn, daß man sich
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/) S. 6snoi>. ckroii. p. 7. §°) S. °r>x. A-gypr. x>.5z. leg. t>) S. ääaers. ckra-
no>ox. c. 17.18. orig. s^r. >ib. I. e. 5.
Nach dieser Meinung wird der An-fang des cgyptistbcn Reicks unstreitig viel zu spätangenommen. Aus Hrn.Bengcls 01 ä. temporal«
9.171 fq. erhellet, daß nach der allerkürzeste» hebran
lclien Zeitrechnung diese BestimmungSgründe ge-braucht werden können, und ihre völlige Nichtigkeitbehalten.
(Z57.B ' Syncelli Tafel enthält, allem Ansehennach, die Köniae von -Heliopolis oder Unteres,Pten, durch de en Verbindung mit den rhebani-»chen, oder in Oberegypten, die Zeitrechnung dieses
ganzen Volks einigermassen volständig gemacht,und selbst Manechons Dynastien brauchbar wer-den müssen. Die Mutmassung einer so wilküilli-chen Verfertigung dieses Verzeichnisses, als hiervorgegeben wird, ist höchst unwarscheiulich, und strei-tet wieder den Augenschein der angefürten Zahreungenanter Könige, welche er so gut als die übrigenwürde haben namhaft machen können, wenn erzusammengerafte oder erdichtete Namen vorbringenwollen, und nicht eine alte Urkunde vor sich gehabthätte, deren Verfasser ihm viclcicht selbst unbekantgewesen.