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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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lung sich zu der Beschlußnahme veranlaßt sah, die italienischen Flüchtlinge aus Tessin und Grau-bünden zu entfernen. Dieser Beschluß schien in umfassender Weise vollzogen worden zu sein; alleinneuerdings zeigte sich wieder eine Anzahl italienischer Flüchtlinge, so daß wieder am 25. Februar1851 ein eidgenössischer Kommissär* * nach Tessin abgeordnet werden mußte, um den betreffendenBundesbeschlüssen Geltung zu verschaffen.

Im Juli fanden dann durch österreichische Soldaten an der lombardischen Grenze gegen denKanton Tessin einige Gebietsverletzungen statt, die zum zweiten Male die Abordnung des HerrnOberst Bourgeois nöthig machten.

Im November 1851 erließ die Regierung des Kantons Zürich eine Proklamation (s. BeilageNr. 2) an das Volk mit Bezug auf die wegen Einführung der Geschwornengerichte nothwendigenBerfassungsveränderungen, die den Urversammlungen am 23. November zur Abstimmung vorgelegtund zur Annahme empfohlen wurden. — Obgleich ein relativ ziemlich starkes Mehr für die Annahmeherauskam, so war doch im Allgemeinen die Theilnahme an den Abstimmungen äußerst gering.Nach den Bezirken geordnet ergab sie:

Stimmberechtigte.

Anwesende.

Annehmende.

Verwerfende.

Im Bezirk Zürich

11042

1640

1372

268 '

-

-

Affo ltern

3345

559

454

105 -

-

-

Horgen

5701

335

298

37 »

-

-

Meilen

5050

481

354

127 »

-

-

Hinweil

6809

370

241

129 s

-

-

Uster

4429

707

485

222 e

-

-

Pfäffikon

5524

343

270

73 7

-

-

Winterthur

7182

1562

1297

265 »

-

-

Andelsingen

4123

1264

1126

138 »

-

-

Bülach

4907

826

658

168 >°

-

-

Regensberg

3745

1173

1016

157 "

61857

9260

7571

1689

Am 26. Dezember 1851 faßte der Bundesrath in Folge eines unterm 5. Dezember in Lau-sanne im Drucke erschienenen Aufrufs einiger französischer Flüchtlinge an das französische Volk,worin dasselbe zu bewaffneter Erhebung gegen die französische Regierung aufgefordert wird, den

* Herr Nationalrath Broff.

' Es verwarf die Gemeinde: Niederurdorf mil 16 Glimmen; Geroldsweil mit 23 gegen 4; Wytikon mit 25 gegen 5.

* - - - - Ottenbach mit 38 gegen 30 Stimmen,

a - - keine Gemeinde.

- die Gemeinde: Zumikon mit 85 gegen 16 Stimmen.

§ - - - - Wetzikon mit 31 gegen 28, Bärentsweil mit 14 gegen 8 Stimmen.

6 - - - - Monchaltorf mit 31 gegen 27 Stimmen.

? - - keine Gemeinde.

b - - die Gemeinde: Dättlikon mit 18 gegen 10; Ellikon mit 61 gegen 42 Stimmen.

2 - - keine Gemeinde.

° - - die Gemeinde: Wyl mit 17 gegen 9; Opfikon mit 16; Rieden mit 30 gegen 29 Stimmen.

" - - - - Schleinikon mit 18 gegen 12 Stimmen.