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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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bedroht werden. Am 7. August wurden dann die Archive der aufgelösten Bourgeoisie von Valenginohne Widerstand von Seiten der letzter« nach dem Schlöffe von Neuenburg abgeführt.

Am 19. August 1852 führte die österreichische Regierung beim Bundesrath Beschwerde gegendie Maßnahmen des Großen Raths des Kantons Tessin , die Verwaltung der Seminarien vonPoleggio und Ascona betreffend, und verlangte, daß dem rechts - und vertragswidrigen Betragender Tessiner Behörden schleunigst ein Ziel gesetzt, daß der Erzbischof von Mailand und der Bischofvon Como in alle ihnen rücksichtlich jener Seminarien zustehenden Rechte wieder eingesetzt, jeden-falls aber ihnen der ordentliche Rechtsweg eröffnet werde, damit sie ihre Ansprüche auf Restitution,oder im äußersten Falle doch auf vollkommene Entschädigung geltend zu machen in der Lage seien.— Der Bundesrath holte sofort Bericht über diese Angelegenheit von der Tessiner Regierung ein.Mittlerweile sah sich diese letztere durch vielfach eingegangene Klagen über das Betragen vielerKlostergeistlichen, sowohl in Beziehung auf Sittlichkeit als auch auf Widersetzlichkeit gegen Regie-rungsverordnungen und Gesetze veranlaßt (am 9. November 1852), alle nicht im Kanton Tessin gebornen Kapuziner (18 an der Zahl und 6 Abwesende) aus dem Kanton auszuweisen, wobeiallerdings nicht das schonendste Verfahren gegen dieselben angewendet worden zu sein scheint. Ausdieses hin erfolgte (am 31. Dezember 1852) eine neue Note der österreichischen Gesandtschaft, inwelcher die Wiederaufnahme der ausgewiesenen Kapuziner verlangt wurde, welche dann der Bundes-rath unterm 3. Januar 1853 ablehnend beantwortete.

Da Preußen seinen Staatsangehörigen vom Handwerksstande den Besuch der Schweiz ver-boten hatte, so sah sich die Regierung von Zürich , um das Entstehen von neuen Heimatlosen zuverhüten, genöthigt, den preußischen Handwerkern einen Termin zu setzen, binnen welchem sie dasLand zu verlassen hatten, und bestimmte diesen auf den 17. November.

Mit Baiern wurde ein Staatsvertrag wegen Auslieferung von Verbrechern ratifizirt und bereitsin Kraft gesetzt. — Wegen Bereinigung streitiger Grenzverhältnisse mit Oesterreich und mit Baden wurden Kommissionen von Experten ernannt.

In den innern Verhältnissen brachte im Kanton Freiburg die Ankündigung der Volksversamm-lung in Posieux eine so bedeutende Bewegung hervor, daß die dortige Regierung sich zu militäri-schen Vertheidigungsmaßregeln veranlaßt sah, und daß der Bundesrath für nothwendig erachtete,eidgenössische Kommissarien * dahin abzuordnen, um ein feindseliges Zusammentreffen der politischenParteien zu verhindern und die öffentliche Ordnung zu handhaben, was demselben auch gelang.

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Am 22. Januar 1853 erfolgte eine neue Note des k. k. österreichischen Gesandten Graf Kar-nicky **, in welcher die Antwort des Bundesraths vom 3. Januar nach Form und Inhalt alsnicht genügend bezeichnet, und in welcher verlangt wird, die Bundesbehörden möchten sich bei derRegierung des Kantons Tessin dafür verwenden, daß den ausgewiesenen Kapuzinern eine ange-messene lebenslängliche Pension als Entschädigung für den ihnen entzogenen Lebensunterhalt zuge-sichert und verabfolgt werde. — In der am 7. Februar 1853 erfolgten Antwort des Bundesraths

* Die Herren Oberst Kurz von Bern und Staatsrath Dclarageaz von Waadt.

** S. Bundesblatt 5r Jahrg. Bd. I Nr. 14 S. 327. Protestation der Kapuziner, ibiä. S. 333.