47
So ernst auch die Verhältnisse sich gestaltet hatten, ließ sich der Bundesrath doch nicht ver-leiten , das der Schweiz geschehene Unrecht durch Repressalien zu vergelten, aber er hielt sich fürverpflichtet, die nöthigen Anordnungen zu treffen, ohne durch unzeitige Truppenaufgebote die Kräfteder Eidgenossenschaft zu schwächen, um in militärischer Beziehung aus alle Eventualitäten gefaßt zusein. Er erließ daher am 28. Mai 1853 eine dringende Einladung* an sämmtliche Kantone, dieallfälligen Mängel im Personellen und Materiellen zu ergänzen und die nöthigen Inspektionen an-zustellen. Auch trug der Bundesrath kein Bedenken, durch weitere Geldbeiträge dem Nothstände im.Tesfin zu begegnen, indem er der Regierung die Summe von 120000 Fr. auf Rechnung der erstspäter verfallenden Zollentschädigung zusicherte, um denjenigen Arbeitern, die sonst in der Lombardei ihren Broderwerb zu suchen gewohnt waren, Arbeitsverdienst im Kanton verschaffen zu können. Einegroße Zahl tessinischer Arbeiter fand dann auch im Innern der Schweiz wohlwollende Aufnahmeund Beschäftigung, und für die Zurückgebliebenen wurde die Anordnung von Hoch- und Straßen-bauen durch den Bund, den Kanton und die Gemeindsbehörden getroffen.
Da sich die k. k. Regierung der Lombardei zur Sicherung des Bedarfs der eigenen Angehöri-gen im Sommer 1853 veranlaßt sah. entgegen den bestehenden Verträgen (vom 7. Juni und1. August 1818), die Ausfuhr des Getreides aus der Lombardei unbedingt zu verbieten, so be-schwerten sich hierüber die Regierungen von Tesfin und Graubünden , worauf der Bundesrath am22. August 1853 den schweizerischen Geschäftsträger in Wien beauftragte, beim kaiserlichen Mini-sterium der auswärtigen Angelegenheiten die Handhabung jener Verträge zu verlangen, und diesenAnlaß zu benutzen, die geeigneten Vorstellungen bezüglich auf die Unbilligkeit der Fortdauer derGrenzsperre zu machen. - Dieses Auftrags entledigte sich Herr v. Steiger am 30. August durch einedem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen v. Buol-Schauenstein, eingereichteNote, erhielt aber erst fast zwei Monate später, am 24. Oktober 1853, eine Antwort, die indessenin einem versöhnlicheren und freundlicheren Tone gehalten war, als die frühern Eingaben des k.österreichischen Geschäftsträgers bei der schweizerischen Eidgenossenschaft (Graf Karnicky). In derselbenwurde erklärt, daß kein Anstand walte, dem Kanton Graubünden das zugesicherte Quantum Ge-treide zukommen zu lassen, dagegen könne gegen Tessin nicht die gleiche Auskunft ertheilt werden,da die Regierung dieses Kantons die beanspruchten moralischen Garantiern für genaue Erfüllungvölkerrechtlicher Verpflichtungen nicht gewähre. Gleichwohl sei die kaiserliche Regierung fortwährendbereit, über die Modalitäten eines Kontrolmittels bezüglich auf die Flüchtlingssrage in nähere Be-sprechung mit dem Bundesrathe einzutreten.
Obgleich diese Note grundsätzlich dieselben Begehren enthielt, so ließ sich aus derselben dochunzweifelhaft erkennen, daß Oesterreich zu einer Vereinbarung Hand zu bieten nicht abgeneigt sei,und daß es nun am Bundesrathe liege, den abgebrochenen Faden der Unterhandlung wieder anzu-knüpfen. — Leider verzögerten zwei Vorfälle den nächsten Schritt hierzu. Es wurde nämlich am5. November von der österreichischen Gesandtschaft einberichtet, 1. daß am 29. September von einemlomdardischen Flüchtling im Begleit von zwei andern, muthmaßlich ebenfalls Bergamaskern, aufeine österreichische Grenzpatrouille ein Schuß losgefeuert worden sei; 2. ward ein gewisser Contini,
* S. BundeSblatt 5r Jahrg. Bd. II Nr. 28 S. 446.