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der beschuldigt war, als Angestellter der österreichischen Polizei gegen die im Kanton Tesstn bestehendeOrdnung zu konspiriren, in Mendris verhaftet.
Gegen Ende Dezember 1853 hielt nun der Bundesrath, nachdem er die Ueberzeugung gewon-nen, daß die beiden eben berührten Vorfalle von keinem wesentlichen Einfluß auf die weitere Ent-wicklung der tessinischen Angelegenheit sein könnten, es an der Zeit, die Note vom 24. Oktoberzu beantworten, und richtete daher am 28. Dezember eine Zuschrift an Herrn v. Steiger in Wien ,worin er zwar vorerst das Bedauern ausdrückte, daß das Begehren um Bewilligung der vertrags-gemäßen Getreidelieferung gegen Tesstn nicht dieselbe Erledigung gefunden habe, wie gegen Grau-bünden , dann aber bezüglich auf die Modalitäten eines Mittels der Kontrole über die Flüchtlingeder geeignetste Weg in mündlicher Besprechung des eidgenössischen Kommissärs im Kanton Tesstnmit den k. k. Behörden in der Lombardei gefunden werden dürfte; oder wenn es die k. k. öster-reichische Regierung vorziehe, mit dem Geschäftsträger in Wien selbst in Erörterungen darüber ein-zutreten. Diese Note wurde ungesäumt dem Herrn Grasen v. Buol mitgelheilt, der um Abschriftderselben bat und sich bereit erklärte, mit Herrn v. Steiger über diesen Gegenstand in Unterhand-lungen einzutreten.
Was die Kosten betrifft, die im Laufe des Jahres 1853 für das Kommissariat im KantonTesstn und für die Unterstützung der Tessiner verwendet wurden, so sind in der Jahresrechnung despolitischen Departements nur folgende Posten verzeichnet:
Kommissariat im Tesstn . . . . Fr. 23653. 74 R.
Unterstützung der Tessiner ... - 16343. 70 -
Für Güterbesitzer in Ponte Tresa . - 2001. 95> -
Viehausfuhrprämien in Lugano ... 78. — - '
Beförderung der Hanfspinnerei * . - 25837. 80 -
Fr.67915.^9R.^
Weitaus der größere Theil der in den Kanton Tessin und zwar vorzugsweise für die Dürftigernder ausgewiesenen Tessiner gesandten Unterstützungsgelder ist jedoch dem Wohlthätigkeitssinne desschweizerischen Publikums und der im Auslande befindlichen Schweizer zu verdanken, welcher dieSumme von Fr. 284361. 58 R. freiwillige Gaben beisteuerte.**
Die am 26. Januar 1849 von der Schweiz erfolgte einseitige Aufkündung des Vertrags wegenAuslieferung politischer Verbrecher (vom 14. Juli 1828), über welche sich Oesterreich beklagt hatte,war im Herbstmonat 1853 abgelaufen.
Mit den deutschen Staaten haben sich im Berichtsjahre keine erheblichen Anstände ergeben.Auch mit den französischen Behörden standen die Bundesbehörden fortwährend in freundlichem Ver-nehmen, und wenn gleich im Jahr 1853 neue Verwendungen für die Duldung französischer Israe-litin im Kanton Basellandschast vorgekommen sind, so stützte sich die französische Gesandtschaft dochnicht auf bestehende Verträge, sondern mehr auf Gründe der Billigkeit. Mit Sardinien stand die
* Nach Abzug des Werthes im Betrag von Fr. 14674. 43 R. ergibt sich als muthmaßlicher Verlust auf diesemPosten jedoch nur Fr. 11163. 37 R. für das Jahr 1833.
** Größere Summen, namentlich für Unterstützung von Straßenbauten, wurden zwar bewilligt, werden aber erst imJahr 1854 zur Verwendung kommen.