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berechtigte. Anwesende.
Adsoluies
Mehr.
Gewählt wurden die Herren:
I. Wahlkreis
74395
2071-1
5026
2514
vr. Alfred Eschcrmit 4518
Oberst Zieglermit 4573
Reg.-Ratb Treichlermit 3661
II. Wahlkreis
5579b
16221
2612
1307
Bundesrath Furrermit 2485
Nat.-N. Stadtmannmit 2128
StaalSstr Hubermir 2044
III. Wahlkreis
5817t
16050
1226
2114
Stattblt. Zanggermit 3608
Wäffler-Eglimit 3010
I)r. Rueggmit 2850
IV. Wahlkreis
61773
15700
3414
1708
Oberst Benzmit 3168
Not. Natb Meistermit 2955
Nat..Notb Büchermit 1936
Beilage l.
Kreissch reiben des Bundes raths an die eidgenössischen Stände v om15. Februar 1850. (Bundesblatt 3r Jahrg. II. Bd. S. 404 ff.)
Getreue liebe Eidgenossen!
Mehrere Zeitungen haben angekündigt, daß verschiedene Mächte, unter andern Oesterreich und Preußen,Truppen zusammenzögen, mit der Bestimmung, gegen die Schweiz zu marschiren, ja sogar sie zu be-setzen, und zwar in der Absicht, ihr gewisse, mit ihrer Würde und Unabhängigkeit unverträgliche Zuge-ständnisse abzunöthigen.
Obgleich nun bis zur heutigen Stunde von Seite der benannten Mächte weder schriftlich nochmündlich irgend eine Note *, noch unmittelbar oder mittelbar irgend ein Begehren der in den öffentlichenBlättern erwähnten Art, d. h. Noten und Begehren in Bezug auf die Flüchtlinge und Gefährdung derInstitutionen und Rechte der Schweiz bezweckend, weder direkt noch indirekt an uns gerichtet wurden,obgleich die Mächte jeglichen Grund zu Beschwerden gegen die Eidgenossenschaft, welche auS freien Stückenund redlich ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt hat und fortfahren wird, sie zu erfüllen, entbehrenund wir daher weit cistfernt sind, die diesen Mächten untergeschobenen Absichten zu glauben **, oderauch nur vorauszusetzen, so sehen wir uns dessen ungeachtet im Bewußtsein unserer Pflicht über dieSicherheit der Schweiz und die Erhaltung ihrer Unabhängigkeit sowohl als ihrer Neutralität zu wachen— veranlaßt, an Sie*** das Gesuch zu richten, uns von allem demjenigen, was Sie in Bezug vonZusammenziehung und Bewegungen fremder Truppen, deren Zweck z?) die Schweiz sein dürfte, wissenund erfahren können, in Kenntniß setzen zu wollen, damit wir, falls wider alles Erwarten die aus-gestreuten Gerüchte gegründet sein sollten, in den Stand gesetzt wären, zu rechter Zeit die zur Ver-theidigung des Vaterlandes erforderlichen Maßregeln zu ergreifen. Sie wissen es wohl, getreue liebe Eid-genossen! daß wenn einerseits die Schweiz nicht willens ist, ihr Gebiet zum Heide einer Propagandaund zu Umtrieben, welche den Nachbarstaaten Besorgniß einflößen können, herzugeben, wie dieß derschweizerische Bundesrath durch seinen Beschluß vom 16. Juli 1849 und seine übrigen Maßregeln in
* Das in französischer Sprache (von Drueh) abgefaßte Original ist offenbar sehr unbeholfen ins Deutsche übersetzt:Der franzosssche T'pt sagt: »Enorme nots, sorito ou verbale, »norme äemanäs «lireots ou iriäiroets sto. hui ten-ckraient ä porter rrtteinte rrux iustitutious et aux äroits ckö 1» Luisss ete.
** Franz sänrettrs (statt glauben),
*** Franz. Von« statt Sie.