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Eidg. In-
Anzahl
Ankauf-
Längen
spektions-
Telegraphenlinien.
der
kosten fürdie
der Linien
kreis.
Stangen.
Stange».Fr. N.
489. 42
in Fuß.
II.
Von Zürich nach Dietikon (der Eisenbahn entlang) . .
470
36500
III.
Von Zürich nach Horgen und von Wädenswcil nach Richtersweil
587
552. 16
62169
III.
Von Horgen an die Sihlbrücke und von Hanegg nach Wädensweil
752
579. 86
54652
III.
1047
933. 55
85700
III.
329
275. 78
34500
III.
Von Winterthur über Andelfingen nach Schaffhausen . .
872
758. 56
84700
Verschiedene Auslagen.
92. 55
Anzahl der Tragstangen.
Kosten der Tragstangen vom Post- und Baudepartement bestrickenGesammtlänge der Linien 22 Stunden und 6221 Fuß oder
4057
3681. 88
358221
Sobald die Linien hergestellt waren, übernahmen die Kreisingenieure sofort die Ueberwachungderselben und ertheilten allen betreffenden Wegknechten die erforderlichen Anleitungen. Die Besorgniß,daß durch zufällige oder gar absichtliche Schädigungen die Leitungen öftere Unterbrechungen erleidendürsten, bestätigte sich in keiner Weise; und es ist im Laufe des Jahres nur eine einzige absichtlicheSchädigung vorgekommen; hingegen ereignete sich gleich Anfangs ein Zufall, der glücklicher Weiseohne Schaden ablief, aber der möglichen großen Gefahr wegen den Straßeninspektor veranlaßte, beiden eidgenössischen Kreisinspektoren auf sofortige Abhülfe ernstlich zu dringen. Um nämlich die Ent-schädigungskosten für die nahe an den Straßen stehenden Fruchtbäume zu vermeiden, wurden dieLeitungsdrähte häufig quer über die Straße gezogen; wenn nun, was nicht selten begegnet, derKopf eines der gläsernen Isolatoren absprang, so senkte sich in solchen Uebergängen der Draht tiefauf die Straße herab und bedrohte schnell fahrende Fuhrwerke, voraus bei Nacht, mit großer Ge-fahr. Ein Postillon, dem dieß begegnete, hatte nur seiner Besonnenheit die Rettung des Lebens zuverdanken. Es wurden nun unverzüglich bei allen Straßenübergängen an den beidseitigen Stangen dieGlasisolatoren mit eisernen Haken oder Ringen umgeben, in welchen sich beim Brechen der Glasköpfeder Draht fängt, und in gehöriger Höhe über der Straße schwebend erhalten wird. Die Beaufsichtigungund Ueberwachung der Telegraphenleitungen ist aber keine unbeträchtliche Zugabe zu den Berrichtungender Straßenbeamteten, namentlich der Wegknechte, welche letztere auch an ihren freien Wochentagenund an Sonntagen der ganzen Leitung auf ihren Strecken nachzugehen gehalten sind.
1853.
Der Unterhalt der elektrischen Telegraphen ist nun regelmäßig eingeleitet. Jeder Weg-knecht, auf dessen Arbeitsstrecke Leitungen angebracht worden sind, hat von der eidgenössischenVerwaltung die zur Unterhaltung nothwendigen Werkgeräthschaften erhalten, und sie besorgen die-selben unter Aufsicht der Kreisingenieure, so daß nur höchst selten Unterbrechungen eintreten; ab-sichtliche Störungen sind gar keine mehr vorgekommen. Die Entschädigung an die Wegknechte fürdie Ueberwachung und Unterhaltung der Telegraphenleitung war vertragsgemäß von dem Kantonübernommen worden, und sie betrug für das Jahr 1853 602 Fr. 50 R. an 41 Wegknechte^nämlich auf Straße:
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