Buch 
Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
Entstehung
Seite
202
JPEG-Download
 

202

I.

Klasse

Zürich-Winterthur für

1 Jahr

an

9 Wegknechte Fr.

154. - R.

I.

-

Winterthur-Elgg -

1 -

-

1

-

-

6. - -

I.

-

Winterthur-Frauenfeld -

1 -

-

3

-

-

43. 50 -

I.

-

Winterthur-Feuerthalen -

1 -

-

8

-

-

128. 50 -

II.

-

Zürich-Feldbach -

V, -

-

8

-

-

44. 50 -

II.

-

Zürich -Richterswcil -

1 -

-

7

-

-

129. - -

11.

-

Horgen -Sihlbrücke -

1 -

-

4

-

-

94. — -

II.

-

Gysenhard-Feuerthalen -

1 -

-

1

-

-

3. - -

Die Größe der Entschädigung gründet sich auf die Länge der Strecken und auf die Anzahlder zu unterhaltenden Leitungen; auf je 1000' Länge werden bei einfacher Leitung 1 Fr. 50 R.,bei mehrfacher 2 Fr. berechnet. Die jährliche Entschädigung an die einzelnen Wegknechte beträgt imDurchschnitt 16 Fr. 10 R. und der Betrag ist in der Rechnung für das Straßenwesen unter derBesoldung der Wegknechte aufgenommen.

1854.

Die Unterhaltung der Telegraphenleitungen hat unter der Oberaufsicht des Straßeninspektorsund der Kreisingenieure durch die Wegknechte regelmäßig stattgefunden. Die Telegraphirung nachallen Richtungen erlitt mit Ausnahme einiger durch zufällige Schädigungen oder Verwicklungen derDrähte entstandener ganz kurzer Unterbrechungen keine Störungen. Den Wegkncchten, die auf ihrenStrecken solche Leitungen zu unterhalten haben, ist auf Rechnung des Staates nach Verhältniß derLänge und der Anzahl der zu unterhaltenden Leitungsdrähte eine Besoldungszulage verabreicht wor-den, welche im Ganzen 6 74 Fr. beträgt, im Verfolge sich aber auf die Hälfte reduziren wird, weilnach Anordnung des eidgenössischen Post- und Baudepartements die Telegraphen an die Eisenbahnenverlegt und von den Bahnwärtern beaufsichtigt werden sollen. Die Linie Winterthur-Frauenfeld wirddemnach schon in diesem Jahre, die Linie Zürich-Winterthur und Winterthur-Elgg im künftigenJahre wegfallen, späterhin auch die Linie Winterthur-Feuerthalen .

1855.

Die Telegraphenleitungen wurden durch die Wegknechte regelmäßig beaufsichtigt und unter-halten, so daß keine Störung der Telegraphirung vorkam. Durch Verlegung der Telegraphenleitungenan die Eisenbahnen trat bereits eine Verminderung der Besoldungszulage von 27 Fr. 50 R ein,die nächstes Jahr noch um 200—300 Fr. weiter zurückgehen wird, und es betrug die ganze Be-soldungszulage im Jahr 1855 nur noch 646 Fr. 50 R.

1856.

Die Besoldungszulage der Wegknechte des Staates für die Telegraphenleitungen vermindertsich noch fortwährend durch Uebertragung der Leitungen an die Eisenbahnen. Sie betrug in diesemJahre noch 470 Fr. 50 R.

1857.

Die für Besorgung der Telegraphenleitung vom Staate geleistete Besoldungszulage an dieWegknechte reduzirte sich in diesem Jahre auf 386 Fr.

1858.

Die bisanhin längs der Straße erster Klasse von Winterthur nach Feuerthalen bestandene Tele-graphenleitung wurde auf die von Winterthur nach Kchafshausen führende Eisenbahnlinie versetzt.