abgeliefert warben und zwar ohne Kvstenabzug, da durch sorgfältige JnterirnSbenutzung der Gelder die-selben größtentheils gedeckt sind und durch freundliches Entgegenkommen der vier Zeitungsexpeditionen,welche diese Berichterstattung abzudrucken die Güte haben, keine weitern Spesen veranlaßt werden.
WaS wir anstrebten, ist erreicht, die Gaben auf den Altar des Vaterlandes gelegt, haben ihrenSegen gebracht und die Repräsentanten des Schweizervolks entsprachen auf ehrenvolle, verdankcnswertheWeise den Wünschen der Nation, wie sie durch das Organ der mit diesem Unternehmen Betrautenkundgethan wurden. Möge das Werk der Ausgleichung und Versöhnung, das durch freiwillige Vereint?gung so vieler Eidgenossen im In- und Ausland angebahnt wurde, fernerhin unter Gottes Beistand sichentwickeln und immer schönere Früchte tragen für das Wohl des theuren Vaterlandes. Da ein allge-meiner Bericht unter der Presse ist, so beschränken wir uns hier auf die einfache Mittheilung der Resul-tate im hiesigen Kanton und unter herzlichem Dank gegen Alle, die dazu mitgewirkt haben.
In Auftrag des Kantonal-Komite:
C. Pestalozzi-Hofmeister, Präsident.
Pfarrer v. Schwerzenbach, Quästor.
VII.
Rütlististung.
Schon im Herbste des Jahres 1858 regte die schweizerische gemeinnützige Gesellschaft bei Anlaßihrer Jahresversammlung den Gedanken an, es möchte der Eidgenossenschaft die „Rütliwiese" alsEigenthum auf ewige Zeiten erworben werden, da verlauten wollte, daß sie in nächster Zeit alsPrivatgut durch Verkauf in fremde Hände kommen sollte, welche darauf zum Zwecke einer lukra-tiven Spekulation einen Gasthof zu errichten vorhätten, wodurch die jedem Schweizer geheiligteStätte, auf welcher die ersten Schritte zur Gründung der schweizerischen Freiheit gethan worden,auf eine unwürdige Weise profanirt werden würde.
Durch Bermittlung der Herren Pictet de Sergh von Genf und Bölger aus Baselland gelanges dann nach verschiedenen Unterhandlungen das „Rütli" der schweizerischen gemeinnützigen Gesell-schaft als Eigenthum zu erwerben. Der durch den amtlich ausgefertigten Kaufvertrag vom 10. No-vember 1859 stipulirte Kaufpreis beträgt 55000 Fr. Um nun diese Summe aufzubringen, beschloßdie schweizerische gemeinnützige Gesellschaft nachstehenden „Aufruf an das Schweizervolk«zu erlassen und denselben mit einer besondern Instruktion für „Organisation der Rütlisammlungen"zu begleiten, in welcher sie zu Erreichung des schönen Zweckes besonders auch auf die freudigeUnterstützung d.er Jugend hoffte.
Aufruf an das Schweizervolk für den Ankauf des Rütli.
(3. März 1859.)
Am 23. Herbstmonat 1658 hat die in Schwyz versammelte Zchweiz. gemeinnützige Gesellschaft imAnschauen eines durch eidgenössischen Brudersinn und gemeinnützige Thatkraft ins Leben gerufenen groß-artigen Werkes, deS neuen Reußkanals, den Beschluß gefaßt: das Rütli, die Geburtsstätte unserer