Eidgenossenschaft, für die schweizerische Nation zu erwerben und die erforderlichen Mittel durch einefreiwillige Nationalsteuer aufzubringen.
Dieser Beschluß, mit Einmuth und Begeisterung gefaßt, war die Frucht einer Aufwallung desvaterländischen Gefühls gegen den Plan, auf dem in seiner ruhigen Abgeschlossenheit und ländlichenEinfachheit so ehrwürdigen Rütli einen Gasthof zu errichten, einen Plan, von dem die Gesellschaft erstin jenem Momente Kenntniß erhielt, als sie vorüberfahrend ihren jubelnden Gruß zu jenem „stillenGelände am See" hinübersandte. Sie erblickte darin eine Entweihung der durch unsere Geschichte gehei-ligten Stätte. Sie vernahm im Geiste den Ruf des schweizerischen Volkes: „Es darf der geweihte Bodenunsers alten Nütli nicht durch das Getriebe einer modernen Wirthschaft prvfanirt werden."
Die Gesellschaft übertrug der Zentralkommissiou die Vollziehung ihres Beschlusses. Die Regierungvon Uri bot sofort Hand zur Verwirklichung desselben, und als ihre Bemühungen um den Ankauf nichtbald zum erwünschten Ziele führten, untersagte sie inzwischen die Errichtung des Gasthofs.
Die Erwerbung des Rütli für die Nation glaubte die Zentralkommission nichtsdestoweniger anstrebenzu sollen, und es ist dieselbe durch ihre eigene und insbesondere durch die Bemühung der von ihr beauf-tragten Mitglieder der Gesellschaft, welche warmes Interesse für die Sache hegten, endlich erzielt worden.
Das Rütli wird Eigenthum der Nation um die Summe von Fr. 55000. Diese Summe wird —wir zählen mit Zuversicht darauf — das Schweizervolk uns freudig entgegen bringen. Es wird nichtfragen, ob der Boden, der ihm wie kein anderer im Vaterlande, lieb und heilig ist, nicht zu theuererkauft sei. So erlassen wir denn frohen Muthes diesen Aufruf zur Betheiligung an der Erwerbungdes Nütli.
Es ist vor Allen die Jugend des Vaterlandes, an die wir uns wenden. Sie, in deren empfäng-lichem Gemüthe die Geschichte des freien Eidschwurs der Männer von Uri, Schwyz und Unterwaldenauf dem einsamen Nütli mit untilgbaren Zügen sich eingegraben hat, sie mag ihre jugendliche Begeiste-rung für das freie schöne Vaterland mit dem Verdienste schmücken, Vieles, ja das Meiste mitgewirkt zuhaben zur Gewinnung jener geweihten Stätte für das gesammte Volk. Die Schulen des Schweizer-landes — von den untersten bis zu den obersten — seien die Sammelstätten für deren Beiträge. Alle,Schüler und Schülerinnen, mögen sich der Gelegenheit erfreuen, ihr Schärflein, wenn auch noch so klein,beizutragen zum gemeinsamen Opfer nationaler Pietät.
Doch nicht die Jugend allein mag ihre Spenden hierfür darbringen; auch die Gaben vaterländischgesinnter Männer und Frauen sind uus willkommen. Denn würde auch mehr dargebracht, als wir fürjenen Zweck bedürfen, so würde die Verwendung des Überschusses für eine wohlthätige Rütlistiftunz dasAndenken an diesen Akt schweizerischen Gemeinsinns noch dauernder begründen.
So bringe denn Jung und Alt sein Schärflein dem von Allen geliebten Rütli dar. Die Sammlungder Gaben in den Kantonen mögen sich je nach den Verhältnissen gemeinnützige Männer zur Aufgabemachen. Wir richten unsere Bitte, dieselbe an Hand zu nehmen, zunächst an die gemeinnützigen Kantonal-gesellschaften und deren Vorstände, und wo solche nicht bestehen, an die Korrespondenten und übrigenMitglieder der schweiz. gemeinnützigen Gesellschaft in den betreffenden Kantonen. Mit ihrer Thätigkeitwird sich, wir zweifeln nicht daran, diejenige anderer vaterlandsliebender Männer freudig verbinden undsie werden über die geeigneteste Weise, die Sammlungen zu veranstalten, sich leicht vereinigen.
Wir ersuchen aber auch die Behörden, soweit sie für den schönen Zweck mitzuwirken, oder denselbenzu fördern in der Stellung sich befinden, um Unterstützung in der Vollziehung der Sammlungen. Bei