das Samengeschäst immer schwieriger macht, und die Kasse durch nächtlichen Einbruch die bedeutendeEinbuße von Fr. 2833. 76 R. erlitten hat.
Brandverficherungswesen.
Durch Beschluß des Regierungsrathes vom 23. Mai 1850 wurden in Anwendung des Ge-setzes betreffend die Organisation des Regierungsrathes, die das Brandassekuranzwesen beschlagendenTheile des Geschäftskreises der Direktion der Polizei von demselben abgetrennt. Der Vorstand dieserDirektionsabtheilung ist daher als Geschästsnachsolger der frühern Brandassekuranzkommission zubetrachten.
Veranlaßt durch mehrere Brandfälle, deren Verursachung unermittelt geblieben, und wobei,namentlich bei einem derselben sich ergab, daß dem Eigenthümer des abgebrannten Gebäudes einbedeutender Vortheil erwachsen war, hat die Behörde durch die Schätzer des vierten Kreises diesämmtlichen Gebäude der politischen Gemeinde Bärentsweil einer neuen Schätzung unterworfen, inFolge deren sich eine Totalverminderung von 133680 fl. oder 311586^ n. Fr. ergab.
Bei den nun regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen der Schätzung erhöhter oderverminderter, oder in ihrer Bewerbung veränderter Gebäude haben deshalb die Notariatskanzleienden Kreisschätzern Mittheilung von sämmtlichen Gebäudekäufen unter dem Assekuranz-werthe zu machen.
Vom Jahr 1853 an wurde, da das neue Gesetz eine Klassifikation der Gebäude bezüglich aufden Steueransatz nicht mehr vorschreibt, ein einheitlicher Steueransatz nach dem jedesmaligen Be-dürfniß ausgemittelt. Das am 24. Herbstmonat 1852 vom Großen Rath erlassene Gebäudeasse-kuranzgesetz trat mit 1. Christmonat 1852 in Kraft.
Im Jahr 1855 wurde die allgemeine, im Jahr 1853 begonnene Gebäudeschätzungsrevisionvollendet.
Im Jahr 1860 sah sich die Direktion veranlaßt, in Folge eines eingegangenen Expertengut-achtens, die Bedachung der Gebäude mit Asphaltfilz und mit Asphaltpappe gänzlich zu verbieten,welches Verbot auch der Regierungsrath bestätigte und im Weitem verordnete, daß da, wo solcheBedachungen sich bereits vorfinden, die Eigenthümer verpflichtet sind, bei Vornahme von Neubautendieselben zu beseitigen.
Uebersicht des Assekuranzwerthes sämmtlicher Gebäude imKanton Zürich.
Zahl derneu aufge-nommenen.
Assekuranz-werth derselben.
Zahl derabgegan-genen.
Assekuranz-
werlh.
Betrag der ganzenAssekuranzsummemttEndeNovember.
N. Franken.
N. Franken.
N. Franken
1851
634
1,89308»
339
548636
226,256636
1852
562
1.699366
222
336770
227,887076
>853
556
1,90730»
435
490263
222,830648
1854
553
1,877375
338
413013
220.487043
1855
561
1,898725
254
333294
220,382225
1856
422
1,57345»
228
314300
222,391550
1857
522
2,582700
222
429925
225,745375
1858
607
3,473950
257
472350
230,240075
1859
654
2,952925
273
323200
235,262425
186»
579
3,366100
278
517862
241,700825