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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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253
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Flüchtlingswesen

Wie im III. Bande dieser Chronik (S. 248) berichtet worden, befanden sich zu Anfang desJahres 1850 noch mehr als 600 politische Flüchtlinge nur allein im Kanton Zürich , von denenetwa 100 auf Kosten der Eidgenossenschaft in der Kaserne verpflegt wurden.* Behufs der Kon-trolirung und Verpflegung war von der Regierung ein besonderer Kommissär aufgestellt worden, dessenVerrichtungen aber später dem Polizeirath, dann seinem Nachfolger, nämlich der Direktion der Polizeianheim fielen. Sowohl die große Zahl der Flüchtlinge, als namentlich auch deren Betragen machteeine strengere Kontrole nöthig. Eine genauere Einvernahme jedes einzelnen stellte bald heraus,daß sich unter den angeblichen Flüchtlingen eine nicht ganz geringe Zahl Vagabunden und gemeineVerbrecher befanden, gegen welche dann die geeigneten polizeilichen Maßregeln ergriffen wurden.Dann wurden auch alle arbeitsfähigen Flüchtlinge, welche nicht aus eigenen Mitteln leben konnten,zur Arbeit angehalten; allein sehr viele weigerten sich anfänglich, und konnten nur durch Entzugjeder Unterstützung und Androhung der Ausweisung zur Arbeit gebracht werden. In Folge dieserMaßregeln verminderte sich die Zahl der Flüchtlinge im Kanton nicht unbeträchtlich. Die Polizeisah sich aber veranlaßt das politische Treiben derselben strenge zu überwachen, und von denselben einedurch das Gesetz geforderte Kaution zu verlangen. Allein es gelang aller Bemühungen ungeachtetnur von einer kleinen Zahl eine solche zu erhalten. Im August endlich wurde vom Bundesratheeine neue Vertheilung der Flüchtlinge auf Grundlage der eidgenössischen Volkszählung beschlossen,und es konnten nun von den noch anwesenden 240 Individuen 136 an andere Kantone abgegebenwerden. Jetzt verstummten plötzlich die Klagen über allzustrenge Kontrole, welche sich selbst inöffentlichen Blättern hatten vernehmen lassen, und es wollten alle Flüchtlinge vorzugsweise demKanton Zürich zugetheilt werden. Es wurden nun zuerst diejenigen, welche ohne Beschäftigung waren,in die Kantone gewiesen, denen sie zugetheilt worden waren; allen Uebrigen wurde je nach ihrenbesondern Verhältnissen noch ein kürzerer oder längerer Aufenthalt im Kanton gestattet, und wohldarf man der Direktion der Polizei das Zeugniß geben, daß sie bei Vollziehung dieser Vertheilungallen Ansprüchen der Humanität sowohl als der Gerechtigkeit ein volles Genüge geleistet habe.

Um nun den Kanton so wie die Gemeinden wegen eintretender Heimatlosigkeit der Flüchtlingevor Nachtheil zu sichern, fand sich die Direktion der Polizei veranlaßt, Hinsichtlich des Aufenthaltsund der Duldung auf strenge Handhabung der bestehenden Gesetze betreffend die Fremdenpolizei zudringen und dießsalls eine genaue Kontrole einzuführen, und die Erfahrung hat gezeigt, daß diesesehr nothwendig war. Die Kautionsleistung war selbst am Ende des Jahres noch nicht von allen,dem Kanton Zürich zugetheilten Flüchtlingen erfolgt. Das Betragen vieler war nichts weniger alsbefriedigend, doch verdiente eine Anzahl derselben sowohl ihres Charakters, als ihrer Gesinnungwegen volle Anerkennung.

* Der am 1. März 1850 von dem Konnte zur Unterstützung deutscher Flüchtlinge abgelegte Rechenschaftsbericht zeigtrom 20. Juli 1849 bis 12. Februar 1850 (wo sich daS Konnte auflöste), eine Einnahme an baar von Fr. 25171. 13 R.und eine große Menge Kleidungsstücke, womit 3253 Mann, und unter ihnen eine nicht unbeträchtliche Zahl zu wiederholtenMalen, unterstützt wurden.