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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Landschreibers anerkannt. Ueber die Geschäftsführung der Schuldenschreiber sprechen sämmtlicheBezirksgerichte ihre Zufriedenheit aus. Die Visitationskommission hat von denjenigen der Schul-denschreiber in den Bezirken Pfäffikon, Winterthur und Andelfingcn spezielle Einsicht genommen undnur bei einem derselben Ausstellungen zu machen sich veranlaßt gesehen, und daher zu Abhülfe dienöthige Anweisung ertheilt.

Die Führung der Rechtstrieb- und Pfandprotokolle der Gemeindammänner hat den Bezirks-gerichten, welche dieselben im Auftrag des Obergerichts einer einläßlichen Prüfung unterworfen haben,vielfachen Stoff zu Ausstellung, Rügen und Ermahnungen gegeben und es wird lobend erwähnt,daß hierin die Bezirksgerichte Zürich, Winterthur und Regensberg sehr einläßlich zu Werk gegangensind. — Bezüglich auf die Mahnungen, Verzeigungen und Bestrafungen von Gemeindammännernwegen säumiger Vollziehung der Schuldbetreibung hat sich die Zahl derselben fast in allen Bezirkenbeträchtlich vermehrt und in auffallend nachlässiger Weise ist dieß im Bezirk Hinwcil geschehen,woraus auch die Klage über Abnahme des öffentlichen Kredits jener Gegend erklärlich wird.

Ueber die Geschäftsführung der Rechtsanwälte und der Geschäftsagenten sind keine Klagen einge-gangen. — Einem Kantonsprokurator wurde das Fähigkeitszeugniß als Fürsprech ertheilt; fünfKandidaten der Kantonsprokuratur erhielten das Zeugniß zu Erlangung des gesetzlichen Patentes,sechs Gcschäftsagenten, deren Patent ausgelaufen war, erhielten die Empfehlung zu neuer Ertheilungdes Patents — und zwei Kandidaten wurden geprüft und fähig erklärt. — Gegen sogenannteWinkelagenten, welche ohne patentirt zu sein, gewerbsmäßig Geschäfte betreiben, zu deren Besorgungein Patent vorgeschrieben ist, nahm das Obergericht wiederholt Anlaß zum Einschreiten gegendieselben.

Ueber die Thätigkeit der Abtheilungen des Obergerichts, der Anklagekammer und des Schwur-gerichts s. die Uebersichtstabellen.

Was auch die Ursachen sein mögen, daß die Zahl der Civilprozcsse sich in diesem Jahrebedeutend vermindert hat, so darf das Resultat doch mit Freuden begrüßt werden. Ueber die Lei-stungen der Bezirksgerichte äußert die Oberbehörde — abgesehen von den Ausstellungen bezüglichaus die etwas laxe Aufsicht einzelner derselben in Vollziehung der Schuldbetreibung und der Füh-rung der Pfandbücher — ihre Zufriedenheit; ebenso betreffend die Geschäftsführung der Kanzleiender Bezirksgerichte. Im Lause dieses Jahres fand die periodische Visitation der Bezirksgerichtskanz-leien Pfäffikon, Winterthur und Andelfingen statt, welche alle in befriedigendem Zustande gefundenwurden. — Noch ist zu bemerken, daß die Verrichtungen der Bezirksgerichtspräsidenten in ihrerEinzelnkompetenz immer mehr an Umfang zunehmen, je mehr man sich bestrebt, streitige Rechts-sachen auf summarischem Wege zu erledigen, weshalb der Wunsch nicht unterdrückt werden kann,daß bei Besetzung solcher Stellen mit möglichster Umsicht gehandelt werden möchte. Ueber die Ver-richtungen der Kreisgerichte und der Friedensrichterämter ist nichts besonderes zu erwähnen.

1856 .

In diesem Jahre ist nunmehr das neue Gesetzbuch durch seine Einführung des Erbrechtesvollständig in Kraft getreten; dasselbe bewährt sich in allen Beziehungen als sehr zweckmäßig,wenn gleich es unmöglich sein wird, allen Kontroversen vorzubeugen. — Als sehr wichtig erweistsich die ertheilte Bewilligung zum Erlaß eines allgemeinen peremptorischen Aufrufs von Zehnten-und Grundzinsinstrumenten behufs Löschung der auf einem Komplex von Liegenschaften im Grund-

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