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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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307
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und Gewerbsschulen auf das Ansuchen ihrer Vorsteherschasten hin Beiträge in der Meinungverabreicht, daß die Vereine, welche die Beiträge in Empfang nahmen, sich dadurch verpflichten dreSchulen so fortzuführen, daß wöchentlich mindestens einige Stunden Unterricht im Zeichnen, Rechne»und der Anfertigung von Aufsätzen ertheilt werden, und zwar auf längere Zeit hinaus, jedenfallsmindestens auf 1 Jahr. Dabei wurde die Direktion des Innern beauftragt, sich seiner Zeit überdie Leistungen dieser Anstalten Bericht zu verschaffen und solchen dem Regierungsrath zu hinterbringen.

1860.

Aus dem von der Fabrik-Kommission an den Regierungsrath erstatteten Bericht über die statt-gefundene Inspektion sämmtlicher Fabriken des Kantons Zürichs ergibt sich, daß bezüglich die Be-schäftigung von Alltagsschülern das Ergebniß ein befriedigendes war, indem in zirka 20 Fabrikenetwa 40 Alltagsschüler als Ersatz für Ergänzungsschülcr während der gesetzlichen östündigen Dauer derArbeitszeit verwendet wurden, und nur in 4 bis 5 Etablissements wurde die Ersatzzeit auf 6 Stundenausgedehnt. Als offenbar der Gesundheit gefährliche Etablissements werden die kleinen Zündholz-fabriken angegeben, deren zur Zeit 12 im Kanton Zürich bestehen, die zusammen zirka 90 Arbeiterzählen. Die gefährliche Krankheit der Kiesernekrose kommt besonders in diesen kleinen Fabrikenvor, wo namentlich wegen Mangel an Raum nicht die gehörige Rücksicht auf Reinlichkeit undVorsicht genommen werden kann. In den Thonwarenfabiiken kommen jedoch nur seltene Fällevon Bleikolik vor. In ältern Etablissements ist bezüglich auf Licht und Luftzutritt noch Vieles zuwünschen übrig, allein Abhülfe rst nur mit unverhältnißmäßig großen Kosten möglich. Bezüglich aufdie Arbeitszeit zeigte es sich, daß von den 222 Fabriken in 11 an Samstagen ^ bis 1 Stunde, in 9aber auch an den übrigen Wochentagen i/z Stunde zu lange mit der Jugend gearbeitet wurde. Rücksichlichder Bußen ergab sich, daß in 70 Fabriken, die zusammen zirka 6000 Arbeiter beschäftigen, in einemJahre zirka 2200 Fr. Bußen von >/,, Fr. bis auf 1 Fr. per Arbeiter verhängt wurden, in denkleinern Fabriken kommen in der Regel keine Bußen vor. Da wo gebüßt wird sind Vußenverzeichnissevorhanden, aber nicht überall nach Vorschrift geführt. In mehreren Fabriken wurden von den Be-sitzern, da wo die Bußeneinahme für die erforderlichen Unterstützungen nicht hinreichten, die nöthigeSumme auf anerkennenswerthe Weise ergänzr.

Nach den Bezirken vertheilen sich im Jahr 1860 die 222 Etablissements wie folgt: im BezirkZürich 32, Affoltern 3, Horgen 36, Meilen 21, Hinweil 50, Uster 18, Pfäffikon 19, Winterthur 31,Andelfingen 2, Bülach 9, Regensberg 1. Zu den im vorigen Jahre angeführten Etablissements sindnoch 1 Teigwaarenfabrik und 1 Strumpfwaarenfabrik hinzu gekommen. In diesen 222 Fabrikensind zirka 16000 Arbeiter beschäftigt, wobei einige nur wenige, andere 400500, eine derselben über1000 Arbeiter zählen. Die zirka 90 Baumwollenspinnereien beschäftigen ungefähr 5970, die20 Baumwollwebereien zirka 1530 Arbeiter, 7 Manufakturen für Wolle und Halbwolle 370,20 mechanische Werkstätten zirka 2660, in 44 Seidenzwirnereien, Windereien und Webereien sindüber 3370, in 14 Kattundruckereien und Färbereien zirka 1500, in 3 Papierfabriken zirka 290 undin 3 Thonwaarenfabriken zirka 200 Arbeiter beschäftigt.

Aus dem für das Gewerbswesen ausgesetzten Kredit wurden an 16 Handwerks- und Gewerbs-schulen Beiträge verabreicht. Dem kantonalen Handwerks- und Gewerbsverein, der in Uster eineGewerbsausstellung veranstaltet hatte, wurde aus demselben Kredit ein Beitrag von Fr. 500 ver-abreicht in der Meinung, daß daraus zunächst ein Ausfall der Ausgaben über die übrigen Einnahmengedeckt, und der Rest zu allfälligen Prämien für ausgezeichnete Leistungen verwendet werde.

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