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Die Gesetze betreffend die Besoldungsverhältnisse der Kanzleibeamteten und Bediensteten desRegierungsrathes und betreffend das Staatsbauinspektorat waren veranlaßt durch die Mißverhält-nisse in den Ansätzen gegenüber den gegenwärtigen Lebensverhältnissen und besonders bei letztermgegenüber den Anforderungen und Leistungen des Staatsbauinspektors erlassen worden.
Das Gesetz betreffend das Auffallsverfahren vom 28. Christmonat 1857 wurde auf weitere3 Jahre in Kraft erklärt, da es rathsam schien, vor der definitiven Annahme desselben noch wei-tere Erfahrungen zu sammeln.
In Eisenbahnangelegenheiten wurde 1) die Uebertragung der Konzessionen der St. Gallisch-Appenzellischen Eisenbahngesellschast und der Glattthalbahngesellschaft an die Gesellschaft der Verei-nigten Schweizerbahnen genehmigt. 2) Wurde die Konzession für eine Eisenbahn von Zürich überUrdorf an die Zürich -Zugerische Kantonsgrenze in dem Sinne abgeändert, daß die Konzessions-inhaber ermächtigt wurden, nunmehr die Konzession in Anwendung zu bringen. 3) Für die durchBeschluß vom 3. Heumonat 1857 konzednte Eisenbahn an die nordwestliche Kantonsgrenze wurdegemäß dem darin gemachten Vorbehalte die Richtung über Weiach festgesetzt. 4) Wurden die inder letzten Konzession angesetzten Fristen für die Kautionsleistung und den Beginn der Erdarbeitenauf Verlangen der Konzessionsinhaber um 1 Jahr erstreckt.
Von den übrigen Geschäften, welche im Berichtsjahr erledigt wurden, ist noch das Begnadi-gungsgesuch des wegen Ermordung der Eheleute Schmid in Volketsweil vom Schwurgericht zumTode verurtheilten Jakob Kündig von Bauma zu erwähnen. Von 201 anwesenden Mitgliedernstimmten 102 gegen und 99 für Begnadigung.
Die Rechenschaftsberichte des Regierungsraths und des Obergerichts wurden nach vorausge-gangener Prüfung durch besondere Kommissionen unter Verdankung abgenommen. Ebenso wurdendie Staatsrechnung vom I. 1858, sowie die Rechnungen über die unter besonderer Verwaltungstehenden Kantonalgüter geprüft und genehmigt und der Voranschlag der mutmaßlichen Einnahmenund Ausgaben für das Jahr 1860 festgesetzt.
Im Berichtsjahr hat der Große Rath in 13 Sitzungen 9 Gesetzes- und Beschlussesentwürfebehandelt, eben so viele Gesetze und Beschlüsse erlassen, 5 Wahlen bestätigt, 31 Wahlen und5 Beeidigungen vorgenommen, 8 Entlassungen bewilligt, 2 Motionen und 9 Petitionen behandelt,2 Begnadigungsgesuche erledigt, 5 Kommissionen niedergesetzt und 16 Beschlüsse verschiedener Artgefaßt.
1860.
Bezüglich auf die vier in diesem Jahre erlassenen Gesetze dürften folgende Begründungen vonInteresse sein. Die in den letzten Jahren eingetretene Abnahme des Rechtstriebes hatte nothwendigauch eine entsprechende Verminderung der Einnahmen der nur auf Gebühren für einzelne Verrich-tungen angewiesenen Rechtstriebbeamten zur Folge, weshalb ein Theil derselben beim Großen Rathemit der Bitte um Verbesserung ihrer Besoldungsverhältnisse, namentlich um Einführung neuer undErhöhung bestehender Sporteln einzukommen. In Folge genauer Prüfung der Sache fand nun derGroße Rath, daß der unterm 1. April 185 t aufgestellte Sportelntarif einige Lücken und Mangelzum Nachtheile der Rechtstriebbeamten enthalte, welche durch das neue Gesetz über die Schulbbe-treibung ergänzt wurden.
Das Gesetz über die Bereinigung der Grundprotokolle vom 21. April 1854 hat sich bereits