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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Lanzenrieth und Solgen, Partialbereinigung. Neerach-Riedt , politische Gemeinde, Totnlbereinigung.Flaach , Partialbereinigung.

1857.

Uitikon, Zivilgemeindc, Totalbereinigung und gleichzeitig Vermessung sämmtlicher Grundstücke.Dielsdorf , Totalbereinigung.

1858.

Ringlikon, Zivilgemeinde (Pfarrei Uitikon), Totalbereinigung. Eschenmoscn (Gemeinde Bülach ),Totalbereinigung. Ehrikon, Zivilgemeinde (Pfarrei Wildberg), und der Höfe Lugeten, Stammbach und Leematt, Neschweil und Ländikon, Zivilgemeinde (Pfarre Weißlingen).

1859.

Seebach, Totalbereinigung. Asfoltcrn bei Höngg, Totalbereinigung. First und Ottikon, Zivil-gemeinde, nebst den Höfen Grubenthal, Birch, Grützen und Buch (Pfarrei Jllnau), Winkel-Seew,Zivilgemeinde (Pfarrei Bülach), Totalbereinigung. Brand-Burg, Zivilgemeinde (Pfarrei Mönchaltorf),Wettsweil (Pfarrei Stallikon), Totalbereinigung. Ucßikon, Zivilgemeinde (Pfarrei Maur) mit denHöfen Neugut, Wannwies, Letzt, Buchten und Steintrüsen.

1860.

Bafsersdors, Partial-Bereinigung, Ober- und Niderrüti, Zivilgemeinde (Pfarrei Bülach) mitden Höfen Mühlhof und Weilenhof, Totalbereinigung. Den Grundcigenthümern der GemeindeRümlang, mit den Höfen: Katzenrüti, Bärenbohl, Kätsch, Breitenstein, Käshalden, Altwieh, Tempelhof und Rübisbach, Totalbereinigung. Den Grundeigenthümern der politischen Gemeinden Schleinikon,Dachstein, Wasen, und der Gemeinde Niederweningen, Totalbereinigung. Mönchaltorf , Zivilgemeindemit Wühren-Lindhof, der politischen Gemeinde Mönchaltorf. Die politische Gemeinde Brütten ,nebst den Höfen Straubikon, Untereich, Birchhof und Breite, Bonstetten, Totalbereinigung. Dietlikon ,Totalbereinigung. Ottenhub-Hinzenberg, (Pfarrgemeindc Wyla).

Betreffend die vielseitig gewünschte Anhandnahme und Förderung der GrundprotokollbereinigungLurch den Staat, beschloß der Große Rath am 25. Juni 1860, daß für Bereinigung der Grund-protokolle die Mehrheit der Grundeigenthümer sich aussprechen müsse, und daß der Staat höchstensdie Kosten der Triangulation und Verifikation zu tragen habe.

Handelskammer.

Eine Uebersicht der wichtigsten alljährlich wiederkehrenden Geschäfte ist am Schlüsse diesesArtikels beigegeben. Von besondern durch dieselbe erledigten Aufträgen möchten folgende die wich-tigsten sein:

1851.

Da mehrere Fabrikanten des Kantons Glarus beabsichtigten, die Glarner Linth abzuleiten,wodurch das Linthunternehmen möglicher Weise sehr gefährlich werden konnte, so wurde von Seiteder zürcherischen Mitglieder der Linthschiffahrts-Kommission im Auftrag der Regierung eine entschie-dene Verwahrung dagegen eingelegt und die eidgenössische Linth-Polizeikommission veranlaßt, dienöthigen Schritte diessalls zu thun, auch die Regierung des Kantons Glarus eingeladen, gegenallfällige Ausführung dieses Projektes einzuschreiten, bis die beiden genannten Behörden sich über

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