Fabrrken und Verkauf, 8 Bandfabriken und Handlungen, 14 Posamentereien, 164 Handlungen mitSeidenstoffen, roher Seide rc., 34 Färbereien und Kattundruckereien, 8 Maschinenbauer und Me-chaniker, 198 Fabriken und Handel mit Rohstoffen, Waaren und Garn, 67 Baumwollspinnereien.Im Ganzen zählte man 1893 Fabriken und Handlungen aller Art.
Außer den gewöhnlichen Geschäften hatte in diesem Jahre die Handelskammer dem Regierungs-rathe ihr Gutachten über folgende Fragen abzugeben: 1) über die von der Regierung des KantonsBern angeregte Ausarbeitung und Aufstellung eines vollständigen schweizerischen Handelsgesetzbuchsund Einführung eines gemeinsamen Wechselrechtes; 2) über die von der Regierung des KantonsGraubünden gewünschte Einführung eines Nachtpostkurses über den Wallensee mittelst Dampfschiff-bedienung; 3) betreffend den Entwurf eines Vertrags mit Bayern wegen Regulirung der Schifffahrts-verhältniffe auf dem Bodensee und dem Rhein; 4) über Verbesserung des Postkurses von Zürich überRomanshorn mit Deutschland . — Ferner wurden einige die Erleichterung des Verkehrs zwischender Schweiz und den Vereinigten Staaten Nordamerikas bezweckende Fragen an das cidgen. Han-dels- und Zolldepartement beantwortet, endlich dem hierseitigen Mitglied der vierörtlichen Linlh-schifffahrlskommisfion die nachgesuchte Autorisation zu Anordnung einer Expertise betreffend denvon Industriellen bei Nettstall beabsichtigten Entzug von Wasser aus der Linth ertheilt.
1854.
An das schweizerische Handels- und Zolldepartement hatte die Handelskammer verschiedeneAnfragen zu beantworten über die Errichtung schweizerischer Handelökonsulate (Madrid, Veracruz ,Neuholland ), sowie Vorschläge einzureichen für Wiederbesetzung erledigter Konsulate, ebenso betref-fend das Haspeln und die Einiheilung des Baumwollengarns nach dem metrischen System Berichtzu erstatten. — An den Regierungsrath hatte sie Gutachten abzugeben 1) über die Frage, ob undin wie fern es wünschbär sei, zu einem Konkordate betreffend den Schutz der Erfindungen imGebiete der Industrie mitzuwirken; 2) über die Bestimmungen des privatrechtlichen Gesetzbuchs,welche die Handelsgesellschaft und einige verwandte Gegenstände beschlagen; 3) über den Entwurf zueiner gemeinsamen Wechselordnung; 4) über das Projekt der Schiffbarmachung des Linthkanals.
Der Betrag der vom Kanton Zürich rn Konsignation nach Amerika gelieferten Scibenwaarenbeläuft sich in diesem Jahre auf 24,172434 Fr.
In Folge der mexikanischen Navigationsakte kann für schweizerische Waaren allein die belgischeFlagge nicht benutzt werden, da Belgien den Extrazoll von 50"/, bezahlen muß.
1855.
Hinsichtlich der Anstünde betreffend den von glarnerischen Industriellen beabsichtigten Wasser-entzug aus der Linth hatte der Regierungsrath auf Antrag der Handelskammer verschiedene Beschlüssezu fassen und dem zürcherischen Mitgliede der vierörtlichen Linthschifffahrtskommission die erforderli-chen Instruktionen zu ertheilen. — Mehrere Anfragen über Errichtung schweizerischer Handelskonsulatein Java und Sumatra, in der brasilianischen Provinz Maranhao und Peru , und Ernreichung vonVorschlägen für die Wiederbesetzung erledigter Konsulatsstellcn mußten an das schweizerische Handels-und Zolldepartement beantwortet werden. Endlich hatte die Handelskammer den ihr zugestellten Ent-wurf einer gemeinsamen Wechselordnung zu Handen des Regierungsrathes zu begutachten.
1856.
Es mußten von der Handelskammer u. a. verschiedene Anfragen betreffend Errichtung schwei-