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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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zerischer Handelskonsulate in Madrid, Schweden und Norwegen an das schweizerische Handels- undZolldepartement beantwortet werden; ebenso über die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz undBelgien und den Bestrebungen des letzten, für Einführung des Freihandelssystems, sowie endlichein Vorschlag für die Vertretung der Schweiz an dem dießfalls in Brüssel angeordneten Kongresse.

1857.

Es wurde grundsätzlich festgestellt, daß je zu zwei Jahren um eine neue Taxation der Handels-klassensteuer anzuordnen und das betreffende Ragionenverzeichniß durch den Druck zur Kenntniß deskaufmännischen Publikums zu bringen sei. Bezüglich auf die Errichtung von schweizerischen Handels-konsulaten in Spanien und Nordamerika und über mehrere Eingaben schweizerischer Kaufleute inder Levante betreffend die Reform des türkischen Zolltarifs, sowie über die Vertretung des schweizerischenHandels in der Levante hatte die Handelskammer dem schweizerischen Handels- und Zolldepartementverschiedene Anfragen zu beantworten.

Unterm 3l. Dezember verordnete die Direktion der Finanzen, in Vollziehung des neuen Stem-pelgesetzes: 1) Alle vor Neujahr 1858 ausgestellten und im Kanton Zürich erst 1858 zahlbarenWechsel sind dem graduirten (d. h. neuen) Wechselstempel noch nicht unterworfen, ausgenommensind noch 2) altfällige im Kanton Zürich vor Neujahr 1858 ausgestellte und erst 1858 zahlbareWechsel, die nicht auf Stempelpapier geschrieben sind; 3) Kopien oder Sekundawechsel sind demgraduirten Stempel unterworfen, wenn nachgewiesen werden kann, daß das Original oder derPrimawechsel diesen Stempel trägt.

1858.

Es waren Anfragen betreffend schweizerische Handelskonsulate in Panama und in Bremen zubeantworten und Vorschläge für Wiederbesetzung erledigter Konsulate an das schweizerische Handels-und Zolldepartement einzureichen. Ebenso hatte die Handelskammer ihre Ansichten auszusprechen überAnknüpfung von Handelsverbindungen mit Japan und China und über die Vertretung des schwei-zerischen Handels in Konstantinopel . Auch war zu Handen des Regierungsrathes die Frage überden Transit von Waaren aus dem Vorarlberg nach der Lombardie durch Graubünden und viosVM'SL, zu begutachten.

1859.

Mehrere Anfragen über Errichtung von Handelskonsulaten in China , Rio grande del Sul undin der Kolonie Leopoldine , sowie über Wiederbesetzung erledigter Konsulatsstellen wurden an dasschweizerische Handels- und Zolldepartement beantwortet.

1860.

Auf Anregung der Direktion der Justiz wurde die Frage betreffend die Einführung von Han-delsgerichten einläßlich berathen und begutachtet (s. Amtsblatt vorn I. 1860 S. 772). Ein weite-res Gutachten wurde dem Regierungsrathe über den Gesetzesentwurf betreffend die Handelsklassen-steuer eingegeben. Ferner wurden Anfragen des schweizerischen Handels- und Zolldepartementsbetreffend die Erneuerung des Handelsvertrags mit Sardinien und betreffend Anbahnung von Unter-handlungen für Abschluß eines Handelsvertrags mit Frankreich beantwortet, letztere beiden in demSinne, es möchte der Bundesrath darauf hinwirken, daß die Schweiz mit den übrigen von denbeiden Staaten am meisten begünstigten Nationen mindestens gleichgestellt werde.