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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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zumal die Belastung von 300 Zentner kaum l/,o des Gewichts der Brücke beträgt, indem dasTotalgewicht derselben zu 3047 Zentner angenommen werden kann, nämlich: 1803 Zentner Gewichtder Holzkonstruktion, 303 Zentner des Eisenwerks, 495 Zentner des Ziegeldachs und 446 Zentnerdes Kiesbelags der Fahrbahn. Da weitere Belastungsversuche überflüssig erschienen, so wurde dieBrücke als vertragsgemäß ausgeführt, dem Unternehmer unter Vorbehalt der ftipulirten dreijährigenGarantie abgenommen und am gleichen Tage dem Verkehr geöffnet. Die Jahreskosten für diesenBrückenbau betrugen 14525 Fr. 88 R., die Reparaturkosten der Nothbrückc beim Höckler 562 Fr.06 R. Also Summa Fr. 15087. 94 R. für die in diesem Jahre für Wiederherstellung der durchdas Hochwasser von 1846 verursachten Schädigungen verwendeten Kosten.

Während man noch damit beschäftigt war, erfolgte in den Tagen vorn 17. und 18. Herbst-monat eine außerordentliche Anschwellung der Gewässer, die noch weit größere Zerstörungen als dieerwähnten bewirkte. Mit Ausnahme weniger Gegenden wurden alle übrigen Theile des Kantonsvon derselben betroffen. Zwar blieben die größern Flüsse, wie der Rhein, die Reuß, die Limmat und die Sihl innerhalb ihrer Schranken; um so gewaltiger dagegen waren die Anschwellungen derGlatt, der Töß und der Thür, von denen namentlich die beiden erster» ihren höchsten Stand über-stiegen und die Thalflächen hoch überflutheten. Alle die zahlreichen Bergbäche wurden zu Waldströ-men, die mit reißender Schnelligkeit ihre Ufer überfluthend und verheerend in die Thäler stürztenund die kleinsten, in gewohnten Zeiten dem Auge kaum bemerkbaren Wasserabflüsse wuchsen zu wil-den Bächen an. In erschreckend großem Umfang traten Bodenablösungen und Erdschlipfe auf. Inallen Gegenden, die von dem 30 Stunden andauernden Wolkenbruche betroffen wurden, kamenErdschlipfe vor und es gab einzelne Gemeinden, in denen man bis an 80 solcher zählte. Eineunmittelbare Folge dieser Verheerungen war eine plötzliche Unterbrechung sehr vieler und selbst derwichtigsten Verbindungen. Die Direktion der öffentlichen Arbeiten mußte alle ihr zu Gebote stehen-den Hülfsmittel an Beamten und Angestellten mit Zuzug anderer Sachkundiger aufbieten, um dieunterbrochenen Verbindungen möglichst schnell, wenn auch nur provisorisch wieder herzustellen undden bedrängten Gemeinden mit Rath und Hülfe an die Hand zu gehen. Mit Beziehung aus denStaat unterscheiden sich die Zerstörungen in zwei Klaffen, nämlich in solche, bei welchen der Staatunmittelbar, und in solche, bei denen derselbe mittelbar betheiligt war. In die erste Klasse gehörenalle Beschädigungen an Straßen erster und zweiter Klasse und an den mit denselben in nähereroder weiterer Verbindung stehenden Flußbauten. In die zweite Klasse dagegen gehören die Verhee-rungen an den, den Gemeinden obliegenden Straßen, Fluß- und Bachuftrn und die sehr bedeuten-den Schädigungen, welche Privaten erlitten hatten. Die erste Sorge der Direktion wurde nun den Unter-suchungen der Straßen der ersten Klasse gewidmet. Diese ergaben folgendes: 1) aufder Straße vonSchlieren gegen Bremgarten waren die Fundamente der gewölbten steinernen Brücke über denSchäslibach und diejenigen der Brücke über die Reppisch bei Hohlenbach unterwaschen. 2) Aufder Straße von Zürich nach Rafz drohte die Brücke über den Katzenbach bei Seebach einzustür-zen und bei Kloten war eine Dolle zerstört; 3) auf der Straße von Zürich nach Winterthur war bei Schwamendingcn ein 20 Fuß weiter Durchbruch des Straßendamms entstanden, imKemptthal eine gewölbte steinerne Brücke von 22' Oeffnung eingestürzt und eine zweite ähnlicheauf sehr bedrohliche Weise unterwaschen, vor allem aber war außerhalb Töß eine Bergablösung ent-standen, welche die Straße in ganzer Breite 12 bis 20 Fuß hoch mit einer aus schwerer nasser