Buch 
Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
Entstehung
Seite
382
JPEG-Download
 

382

Thierarzneischule wurde für die betreffenden Schüler ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem dieselbenin Krankheitsfällen gegen halbjährliche Entrichtung von 1 Fr. 50 Rp. (von jedem Einzelnen) 6Wochen lang in einem Kostgängerzimmer unentgeltlich verpflegt werden. Auch die Direktionen derNordostbahn und Glattthalbahn wurden für größere Sicherstellung der Spitalkasse mit Bezug aufdie von den beidscitigen Bauübernehmern empfohlenen und verpflegten Arbeiter angegangen.

Im Jahr 1857 wurde außer einigen Verträgen mit Fabrikbesitzern und Krankenvereinen mitdem schweizerischen Schulrath ein Vertrag behufs Aufnahme und Verpflegung kranker Polytechnikerals Patientenkostgänger des neuen Krankenhauses auf Grundlage des mit dem Senat der Universitätfür die Studenten in Kraft bestehenden Vertrags abgeschlossen. — Außerordentliche Anordnungenmachte die gegen Ende des Jahrs 1856 und Anfang 1857 drohende Kriegsgefahr nöthig. Die Spital-pflege erklärte sich auf Anfrage des eidgen. Oberfeldarztes in Bern bereit 100 bis 150 Betten zurAufnahme kranker Militärpersonen unter denselben Bedingungen wie im Jahr 1847 einzuräumen.— Glücklicherweise mußte von diesem Anerbieten kein Gebrauch gemacht werden. —

Ein erschütterndes Ereigniß für diese Anstalt und deren Bewohner war der in der Nacht vom5/6. Mai 1858 ausgebrochene Brand. Doch, Dank der Vorsehung, ging kein Menschenleben dabeiverloren, und die Kranken konnten größtentheils ungefährdet an Ort und Stelle verbleiben oderwährend der Dauer des Brandes in den Nachbarhäusern in Sicherheit gebracht werden. An denbeträchtlichen Mobiliarschaden wurde von der schweizerischen Mobiliarassekuranz eine Entschädigung vonfast 5000 Fr. ausbezahlt. Da es sich aber herausstellte, daß im ganzen die Mobilien in sämmtlichenSpitalanstalten viel zu niedrig versichert waren, wurde die Hauskommission ermächtigt, die Ver-sicherung für das Mobiliar angemessen erhöhen zu lassen; zugleich aber wurde auf Verbesserung undErgänzung der Löschgeräthschasten Bedacht genommen. —

Auch in diesem Jahre (1858) sowie in den 2 nächstfolgenden wurden Verträge mit Fabrik-besitzern und Krankenvereinen abgeschlossen. Auf den motivirten Wunsch der Direktion und denAntrag der Spitalpflege hat im Jahr 1859 der Regierungsrath den 8 6 des Reglements fürsämmtliche an den Kantonalkrankenanstalten angestellte Medizinalbeamten die Abänderung getroffen,nach welchen Kostgänger-Patienten nicht mehr von beliebigen Aerzten sich behandeln lassen dürfen,sondern ihnen nur die Wahl unter den am Spital angestellten Direktoren und Sekundarärztenfrei steht.

Nachdem der Direktor der medizinischen Klinik, Herr Professor Lebert, die schon im vorigen Jahrnachgesuchte Entlassung im Jahr 1860 erhalten, erfolgte im Frühling auch der Austritt des Direktorsder chirurgischen Klinik, Herrn Professor Dr. Locher-Zwingli, für dessen langjährige, ausgezeichneteLeistungen die Spitalpflege demselben durch Zustellung einer Dankurkunde und Ueberreichung einesGeschenkes ihre Anerkennung aussprach. Im April fand dann die Uebergabe an die beiden neuer-wählten Direktoren Griesingcr und Billroth Statt. — Für Aufstellung der Instrumenten- undBandagensammlung, die aus dem Umversitätsgebäude ins neue Krankenhaus verlegt werden sollte»wurde ein eigenes Zimmer eingeräumt.