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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Uebersicht der im neuen Krankenhaus verpflegten Personen.

Uebertrag vvmvorigen Jahr.

Neu aufge-nommen.

« 2

« ZFv;

Landesfremde.

Summa der

Verpflegten.

Es wurden

entlassen.

Es starben.

Summa der

Abgegangenen.

Es blieben.

Durchschnitt der

täglich Ver-

pflegten.

1851

,91

2702

2081

392

420

2893

2563

144

2707

186

224Vr

81920

1852

186

3077

2267

452

544

3263

2881

156

3037

226

2401/^

88035

1853

226

3204

2380

468

618

3420

3093

152

3245

175

244-/2

89271

1854

220

3429

2450

538

661

3649

3246

178

3424

225

237

87403

1855

225

3844

2887

477

705

4078

3616

219

3835

243

252

92006

1856

234

3649

2657

456

536

3883

3285

155

3440

443

247

90308

1857

209

3520

2489

441

590

3729

3163

180

3343

386

242'/2

88510

1858

177

2949

2084

352

513

3126

2599

168

2767

359

222-/,

81246

1859

182

2834

2001

372

461

3016

2496

161

2657

359

205

74848

1860

177

2933

2018

415

500

3110

2521

203

2724

386

211-4

77294

6. Die Spannweid und das Röslibad.

Die Anzahl der in der Spannweid Versorgten theilen sich in Psründer, Hauskinder und Extra-kostgänger, von denen etwa die Hälfte nützlich beschäftigt werden können, und zwar als Küfer ,Schäftmacher, Optiker, Zimmerleute, Brottrager, Medizintrager, Badknechte, Handlanger, mit Holz-spalten, Spuhlen, Stricken, Spinnen, Nähen u. s w.

Die Badenden theilen sich in Armenbader, Patienten des neuen Krankenhauses, Versorgte desalten Spitals und der Spannweid, unentgeldliche Nebenbader, Badekostgänger und zahlendeNebenbader.

Ungeachtet des schlimmen baulichen Zustandes des Röslibades steigerte sich die Anzahl derBadenden mit jedem Jahre. Endlich konnte am 12. Herbstmonat 1852 mit Erbauung eines neuenBadhauses nach dem von Herrn Staatsbauinspektor Wolfs angefertigtem Plane begonnen werden,die dann im Jahr 1853 auch im Innern möglichst zweckmäßig eingerichtet und vollendet wurdeSofort erfreute sich die Anstalt einer in steigendem Maße sich vermehrenden Frequenz.

Im Jahr 1859 wurden vor Beginn der Bade-Saison die Statuten für die das Röslibad Be-nutzenden einer Revision unterworfen, und die Taxe für die einzelnen Bäder je um 5 Rappen erhöht:

Diese Taxen betragen:

s. für ein einfaches (lauteres) Bad 20 Rpn.; für Einzelbader 40 Rpn

d. für ein Bad mit Zusatz von Salz, Kleie, Seife, Kamillen

oder andern Kräutern 30 „ „ „ 50 „

o. für ein Schwefel-, Stahl- oder ähnliche Bäder 35 „ „ ., 55 „

ä. für den Gebrauch der Douchen 30 „

und bei Anwendung der letztem in Verbindung mit einem Bade eine Zulage von 20 Rpn. zumPreise des Bades.

Das nachträglich vom Regierungsrath genehmigte Reglement wurde gedruckt und an alleArmenpflegen und Gemeindräthe des Kantons versendet.