383
Uebersicht der im neuen Krankenhaus verpflegten Personen.
Uebertrag vvmvorigen Jahr.
Neu aufge-nommen.
« 2
« ZFv;
Landesfremde.
Summa der
Verpflegten.
Es wurden
entlassen.
Es starben.
Summa der
Abgegangenen.
Es blieben.
Durchschnitt der
täglich Ver-
pflegten.
1851
,91
2702
2081
392
420
2893
2563
144
2707
186
224Vr
81920
1852
186
3077
2267
452
544
3263
2881
156
3037
226
2401/^
88035
1853
226
3204
2380
468
618
3420
3093
152
3245
175
244-/2
89271
1854
220
3429
2450
538
661
3649
3246
178
3424
225
237
87403
1855
225
3844
2887
477
705
4078
3616
219
3835
243
252
92006
1856
234
3649
2657
456
536
3883
3285
155
3440
443
247
90308
1857
209
3520
2489
441
590
3729
3163
180
3343
386
242'/2
88510
1858
177
2949
2084
352
513
3126
2599
168
2767
359
222-/,
81246
1859
182
2834
2001
372
461
3016
2496
161
2657
359
205
74848
1860
177
2933
2018
415
500
3110
2521
203
2724
386
211-4
77294
6. Die Spannweid und das Röslibad.
Die Anzahl der in der Spannweid Versorgten theilen sich in Psründer, Hauskinder und Extra-kostgänger, von denen etwa die Hälfte nützlich beschäftigt werden können, und zwar als Küfer ,Schäftmacher, Optiker, Zimmerleute, Brottrager, Medizintrager, Badknechte, Handlanger, mit Holz-spalten, Spuhlen, Stricken, Spinnen, Nähen u. s w.
Die Badenden theilen sich in Armenbader, Patienten des neuen Krankenhauses, Versorgte desalten Spitals und der Spannweid, unentgeldliche Nebenbader, Badekostgänger und zahlendeNebenbader.
Ungeachtet des schlimmen baulichen Zustandes des Röslibades steigerte sich die Anzahl derBadenden mit jedem Jahre. Endlich konnte am 12. Herbstmonat 1852 mit Erbauung eines neuenBadhauses nach dem von Herrn Staatsbauinspektor Wolfs angefertigtem Plane begonnen werden,die dann im Jahr 1853 auch im Innern möglichst zweckmäßig eingerichtet und vollendet wurdeSofort erfreute sich die Anstalt einer in steigendem Maße sich vermehrenden Frequenz.
Im Jahr 1859 wurden vor Beginn der Bade-Saison die Statuten für die das Röslibad Be-nutzenden einer Revision unterworfen, und die Taxe für die einzelnen Bäder je um 5 Rappen erhöht:
Diese Taxen betragen:
s. für ein einfaches (lauteres) Bad 20 Rpn.; für Einzelbader 40 Rpn
d. für ein Bad mit Zusatz von Salz, Kleie, Seife, Kamillen
oder andern Kräutern 30 „ „ „ 50 „
o. für ein Schwefel-, Stahl- oder ähnliche Bäder 35 „ „ ., 55 „
ä. für den Gebrauch der Douchen 30 „
und bei Anwendung der letztem in Verbindung mit einem Bade eine Zulage von 20 Rpn. zumPreise des Bades.
Das nachträglich vom Regierungsrath genehmigte Reglement wurde gedruckt und an alleArmenpflegen und Gemeindräthe des Kantons versendet.