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entschließen wollte, für einmal nach einem reduzirten Projekte für 120 Pferde auszuführen beschlossen.Für das probeweise eingeführte Infanterie-Exerzierreglement wurde definitive Einführung empfohlen.— Der Vertrag über Benutzung der Kaserne, Stallungen, Exerzier- und Schießplätze des Waffen-platzes Zürich für die eidgenössischen Militärkurse wurde auch für dieses Jahr erncuerr.
1856.
Dieser Vertrag wurde, jedoch mit der Abänderung erneuert, daß die Vergütung mit Rücksichtauf die Erweiterung der Wollishofer Allmend von Fr. 450 auf Fr. 900 erhöht werden soll.
1857.
Der Bau der Militärstallungen ist so weit vorgerückt, daß in dem einen Flügel die dem Staateangehörenden Reitpferde untergebracht werden konnten. Von den bei Anlaß des Truppenaufgebotsangekauften Pferden wurden nämlich zur Gründung einer Rcitanstalt für einstweilen 12 zurück-behalten, um die Offiziere der Bataillonsstäbe mit dem Reiten möglichst vertraut zu machen, undauch den übrigen Offizieren aller Waffen Gelegenheit zu geben, sich im Reiten zu üben, endlichauch den Studierenden der Hochschule, des eidgenössischen Polytechnikums, der Thierarzneischuleund den Schülern der obern Klassen der Kantonsschule unter gleichen Erleichterungen, wie sie denOffizieren gewährt werden, die Möglichkeit der Erlernung des Reitens zu verschaffen. Die Anstalt,welche unter die Aufsicht eines höhern Stabsoffiziers gestellt wurde, beweist sich bereits als sehrnützlich und erfreut sich auch eines sehr zahlreichen und eifrigen Besuches. — Da die gleichzeitigeTheilnahme der Bürger und des in Zürich anwesenden Militärs an dem sonntäglichen Gottesdienstim Fraumünstcr seit Langem vielerlei Uebelstände nach sich zog, sah sich die Müttärdireklion ver-anlaßt, bei dem Kirchenrathe um Abhülfe einzukommen; und da letzterer es für zweckmäßig hielt,einen besondern Mililärgottesdienst einzurichten, so wurde mit dem Stadtrath von Zürich betreffendBenutzung der Waisenhauskirche in Unterhandlung getreten. Nach erhaltener Bewilligung von Seitedieser Behörde wurden im Einverständniß mit dem Kirchenrathe die erforderlichen Anordnungengetroffen. — Für die eidgenössischen Militärkurse auf hiesigem Waffcnplatz wurden die gewohntenVerträge abgeschlossen.
1858.
Da rn diesem Jahre nunmehr die neuen Stallungen, sowie die neue Reitschule dem Gebraucheübergeben werden konnten, so wurde auch, um dem längst gefühlten Bedürfnisse nach gutem Quell-wasser abzuhelfen mit dem Stadtrath von Zürich über die Zuleitung von solchem ein Vertrag ab-geschlossen, in Folge dessen das in mehrfacher Beziehung lästige Tränken der im Dienste befindlichenPferde an den Brunnen der zunächst liegenden Quartiere aufhören konnte. — Die Verträge be-treffend Benutzung der Lokalitäten des hiesigen Waffenplatzes für die eidgenössischen Militärschulenwurden erneuert. Bezüglich auf den Militärgottesdienst wurde im Einverständniß mit dem eidgen.Oberkriegskommissariat betreffend Festsetzung der Besoldung und der Dienstverhältnisse des damitbetrauten Geistlichen diese Angelegenheit erledigende Verfügungen getroffen. Die Funktionen einesGarnisonspredigers wurden dem Herrn Dekan Wolf zu St. Leonhard übertragen.
1859.
Es fanden auf hiesigem Waffenplatz die gewohnten eidgenössischen Militärkurse statt, für welchedie bisherigen Verträge erneuert wurden; ebenso im Jahr 1860.