Buch 
Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
Entstehung
Seite
473
JPEG-Download
 

473

gehören u. a. die Einthcilung des Kantons in 8 Militärbezirke (statt der bisherigen 4 Militär-kreise und 12 Quartiere), die Wahlen sämmtlicher Waffen- und Bezirks-Kommandanten, derSektionSchess rc. Die Ernennung der Oberinstruktoren, der Jnstruktoren 1. und 2. Klasse, des Kan-tonal-Stabsarzts und dessen Adjunkts, des Stabspferdarztes und der Stabsapotheker, die Bestellungder Kommission für Untersuchung dienstuntauglicher Militärs, der dießfälligen Rekursbehörde unddes Kantonalkriegsgerichts. — Auf den Antrag der Direktion erließ der Negierungsrath 13 verschie-dene Reglemente; mehrere andere wurden von der Direktion selbst erlassen. — Da auch in diesemJahre für die Vergütung des von den eidgenössischen Militärschulen zu benutzenden Kriegsmaterialskein den dießseits gemachten Ansprüchen entsprechender Entschädigungstarif erhältlich war, so wurdedas Begehren gestellt, daß das erforderliche Material von der Eidgenossenschaft selbst geliefert werde.

1853.

In der Absicht, die schweizerische Eidgenossenschaft bei den obwaltenden politischen Verhältnissenin den Fall zu setzen, allen Eventualitäten begegnen zu können, hatte der Bundesrath am 28. Mai1853 die Kantone eingeladen, die Militärkontingente unverzüglich in Stand zu stellen und dasschweizerische Militärdepartement beauftragt, den kantonalen Militärbehörden die erforderlichen Wei-sungen und Instruktionen zu ertheilen. In Folge dieser Weisungen und einer stattgehabten In-spektion des Materiellen beschloß dann der Regierungsrath aus den Antrag der Militärdirektion dieUmänderung der Scharsschützen-Caissons im Bundesauszug, die Anschaffung der fehlenden Flinten-kapseln und Vermehrung fertiger Infanterie- und Artillerie-Munition. — Die Reorganisation der8 Landwehrbataillone wurde noch vor dem Mai beendigt. Außerdem wurden eine Menge Anord-nungen, Verzeichnisse, Reglemente und Anleitungen betreffend die Umgestaltung der neuen Organi-sation des Militärs veranstaltet. — Bezüglich die Entschädigung für die Benutzung des Kriegs-materials in den eidgenössischen Militärschulen fanden die hierseitigen Reklamationen noch keine vollstän-dige Erledigung, indessen ist doch der Bundesrath m einigen Punkten dem Kanton entgegen gekommen.

.1854.

Der im letzten Jahr mit dem eidgenössischen Militärdepartement abgeschlossene Vertrag betreffenddie Benutzung des Waffenplatzes für die eidgenössischen Militärschulen wurde auch für dieses Jahrerneuert Bezüglich des benöthigten Kriegsmaterials wurde der größere Theil auf Rechnung derEidgenossenschaft herbeigeschafft, da der Bundesrath erklärte, in eine Abänderung des im Jahr 1852festgesetzten Normaltarifs nicht eintreten zu können. — Auf Antrag der Direktion des Militärs ließder Regierungsrath den Feldschützengesellschaften bei Anlaß ihres Vereinsschießens einen Beitrag vonFr. 200 zu Prämien für die besten Schützen zukommen. In Folge Abänderung der Verhältnissebezüglick des Zielschießens der Infanterie hat der Regierungsrath die nöthigen Bestimmungen überdie künftige Verwaltung und Verwendung der in den Gemeinden bestehenden Jnfanterie-Schützen-güter getroffen.

1855.

Für die Erweiterung des Exerzierplatzes auf der Wollishofer Allmend und Erstellung einergeeigneten Schußlinie für die Artillerie mußten auf dem Wege der Expropriation 23 Jucharten und11,313 sH' Land vom Staate erworben werden. Die Ärgerten, der Gemeinde Wiedikon angehörend,über welche der Pachtvertrag abgelaufen war, wurde auf 6 weitere Jahre gepachte t. Die Erbauungvon Militärstallungen wurde, da der Bundesrath sich zu einer entsprechenden Entschädigung nicht

60