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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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486

1856

1857

1858

1859

1860

Fr. R.

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Fr. R.

Fr. R.

Fr. R.

Kanzlet

4029. 75

3956. 63

3770. 65

5191. 20

5557. 62

Allgemeine Militärausgaben

161418. 89

167625. 77

183712. 58

178248. 17

186041. 64

Zeugamt

46000. —

43986. 63

46926. 84

65899. 67

68658. 45

Montirungsausgaben

87435. 90

108096. 09

95578. 65

86251. 33

90355. 65

Ruhegehalte von Invaliden

999. 77

993. 94

934. 52

873. 11

838. 10

Außerordentliches

—

—

—

—

—

Total

299884. 31

322659. 06

330923. 24

336463. 48

351451. 46

Mobiliarversicherung.

Im Jahr 1850 wurde von der Brandassekuranz-Kommission ein Entwurf zu einem neuenGesetze betreffend die Aufsicht des Staates über Versicherung von Fahrhabe ausgearbeitet, der vomRegierungsrathe dem Großen Rathe vorgelegt wurde, welcher dann auch am 21. Christmonat 1852ein daraus bezügliches Gesetz erließ, das mit 1. März 1853 in Kraft trat. Es wurden hierauf alleneu eingehenden Policen einzeln geprüft', und wo sich aus den gemeindräthlichen Gutachten ergab,daß die Versicherung zu hoch angesetzt sei, Untersuchungen an Ort und Stelle angeordnet, welcheoft bedeutende Herabsetzungen der Versicherungssumme zur Folge hatten. Dabei gelangte die Di-rektion zu der Ueberzeugung, daß in sehr vielen Fällen das Vermögen unrichtig versteuert werde,da in den Policen oft höhere Ansätze erscheinen, als der Betrag des angeblichen Vermögens aus-macht, daher sich die Direktion veranlaßt sah, solche Versicherte der Finanzdirektion zu verzcizen.

Im Jahr 1851 wurden zwei neuen Versicherungsgesellschaften, nämlich dem Adriatischcn Ver-stcherungsverein in Tuest und der Schlesischen Feuerversicherungsgesellschast in Brcslau Konzessionenertheilt; im Jahr 1852 wurde neu konzessionirt die Magdeburger Feuerversicherungsgesellschaft; imJahr 1853 die Preußische Nationalversichcrungsgesellschaft in Stettin . Dagegen verzichteten aufihre Konzession die Leipziger Feuerversicherungsgesellschaft, die Gesellschaft Palladium in Paris unddie Avriatische in Trieft. Dabei gingen durch Vertrag vom 1. April 1853 zwischen dem Palladiumund der schlesischen Gesellschaft sämmtliche pendente Versicherungen der Elstern an Letztere über.Dieser materiell sehr wichtige Vertrag erhielt die Zustimmung der Poliz eidirektion jedoch nur untermehrfachen, die Versicherten schützenden Bedingungen. Im Jahr 1856 erhielt die Adriatische Ver-sicherungsgesellschaft in Trieft, deren Konzession im Jahr 1853 von ihr aufgegeben worden war,neuerdings die Bewilligung zum Abschluß von Verträgen im Kanton Zürich . Im Jahr 1858 er-hielt die Frankfurter Versicherungsgesellschaft „kroviäeutis" sowie die „Aortkem ^ssuranco 6om-in London die Konzession zum Abschluß von Mobiliarversicherungen gegen Feuerschaden; dieletztere ist übrigens an die Stelle der Gesellschaft »Clobo" in London getreten, die nunmehr nichtmehr befugt ist, im Kanton Versicherungen aufzunehmen. Im Jahr 1859 ertheilte der Regierungs-rath den Versicherungsgesellschaften kelxiqne" in Brüssel und der Dresdner Feuerversicherungs-gesellschaft die Konzession zur Ausnahme von Mobiliarversicherungen im Kanton Zürich . Im Jahr1860 gingen die Versicherungen der Preußischen Nationalversicherungsgesellschaft in Stettin an dieFrankfurter »kroviäentin" über.

Uebersicht der Zahl der im Kanton Zürich ko nzessionirten Mobiliar-assekuranzgesellschasten, der ungefähren Anzahl der Verträge, der neu hinzugekommenen