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immer noch Vieles zu wünschen übrig. 1857. Mit Genehmigung des Großen Raths bezüglichder Mehrkosten wurden bei sämmtlichen Waffengattungen als zweites Paar Beinkleider blaugraueund bei den Scharfschützen dunkelgraue Hosen von Halbwollenstoff statt der schwarzen Zwilchhoseneingeführt. 1858. Bezüglich auf die Klagen über die geringe Haltbarkeit des Stoffes für dieblaugrauen Hosen sah sich die Direktion veranlaßt, den Lieferanten durch das Kommissariat dienöthigen Weisungen zukommen zu lassen. 1859 gab Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstungbei Auszugs- und Reserve-Mannschaft zu keinen Ausstellungen Anlaß — bei der ältern Mannschaftdagegen sind dieselben Uebelstände wie früher zu rügen. 1 8 60. Die Rekruten des Genie, derScharfschützen und der Infanterie erhielten in Aussicht auf den baldigen Erlaß einer neuen Ordonnanz,die dann auch unterm 21. Dezember 1860 erfolgte, keine Fräcke mehr, da ihnen im Jahr 1861neue Waffenröcke geliefert werden müssen. — Von der übrigen Ausrüstung ist Vieles alt und zumTheil unbrauchbar. Auch ist bei der Reserve-Infanterie eine ziemliche Anzahl Mannschaft nicht mitKapüten versehen.
X. Dienstfähigkeit der Truppen, Disziplin, Kriegsgericht. Im Allgemeinen ist dieDienstfähigkeit, wenn auch noch nicht in allen Punkten genügend, doch in stetem Fortschreiten be-griffen, nur das Rapport- und Berwaliungswesen läßt noch Vieles zu wünschen übrig. Die Dis-ziplin ist im Ganzen befriedigend. Das im Jahr 1852 neu aufgestellte Kriegsgericht hatte in diesemJahre nur 3 Fälle zu behandeln, welche Diebstahl, Körperverletzung und Simulation von Gebrechenbetrafen; im Jahre 1853 dagegen 15 Fälle: Diebstahl, Veruntreuung, Körperverletzung, Falsch-werben, Entziehung von der Wehrpflicht durch Verstümmelung, und Simulation von Gebrechenbetreffend; 1854 nur 2 Fälle: Betrug und Körperverletzung; 1855 5 Fälle: Betrug, Diebstahl,Veruntreuung; 1856 kamen zwar keine Fälle vor Kriegsgericht zur Behandlung, indessen hatteneinige Verstöße gegen die Mannszucht statt, die aber auf dem Disziplinarwege erledigt werdenkonnten; dagegen kamen im Jahr 1857 einige Fälle grober Insubordination und disziplinwidrigenBetragens vor, von denen der bedeutendste dem Kriegsgerichte überwiesen werden mußte, das dann denBetreffenden zu mehrmonatlicher Gefängnißstrase verurtheilte, die dann aber später in Folge einesvom Großrichter des Kantonalkriegsgerichts eingereichten Begnadigungsgesuchs je um 2 Monatevermindert wurde; andere Fälle wurden von der Direktion des Militärs auf disziplinarem Wegeerledigt. Außerdem hatte das Kriegsgericht noch 2 Diebstähle und eine Klage wegen Betrug zubeurtheilen. 1858. Das Kantonalkriegsgericht mußte nie zusammentreten und ein unbedeutenderDiebstahl konnte auf dem Disciplinarwege von der Direktion des Militärs erledigt werden.1859. Das Kriegsgericht mußte nicht einberufen werden; eben so wenig im Jahre 1860.
Uebersicht der Ausgaben für das Militär:
1851
1852
1853
1854
1855
Fr. R.
Fr. R.
Fr. R.
Fr. R.
Fr. R.
Kanzlei
2814. 76
3342. 42
3396. 76
3599. 90
4113. 42
Allgemeine Militärausgaben
145277. 99
160705. 14
166963. 28
153850. 45
1KK20S. 06
Zeugamt
34341. 47
50737. 33
51942. 16
58986. 54
45956. 21
Montirunqsausqaben
5KK83. 56
83029. 62
88681. 02
83433. 20
85160. 02
Rubeqebalte von Invaliden
2188. 33
1715. 98
1521. 67
1469. 33
1126. 66
Außerordentliches
—
15243. 16
—
—
—
Total
241336. 11
314773. 65
312510. 89
301319. 42
302565. 37