vom Schwurgericht (Juni) zum Tode verurtheilt und Mittwoch den 28. Juni Morgens früh imSihlwiesli bei Zürich im Beisein einer ungeheuren Menge von Zuschauern mittelst der Guillotinehingerichtet.
In Oerlikon wurde bei Anlaß des Kadettenfestes die Leiche eines in einen Sack eingenähtenneugebornen Kindes von Kadetten gesunden, worauf bald auch die Mutter desselben entdeckt wurde.
1857.
In Oberhittnau erwürgte eine A. Ott von Schalchen ihr zweites uneheliches auf der Straßegeborenes Knäblein. Das Schwurgericht verhängte 10 Jahre Zuchthaus .
Im Riibtersweilerberg erstach ein Jakob Billiger von Oberrüti im Streite seinen Mitknechtund wurde (im Januar 1858) vom Schwurgericht wegen unfreiwilligen Todschlags zu 4 JahrenZuchthaus verurtheilt.
1858.
Im Kopfholz bei Grüningen bekamen zwei Holzhauer, Jakob Brunner von Kloten und JakobFurrer von Jtzikon Streit, wobei Brunner den Furrer mit der Axt auf den Kopf schlug. DerGetroffene ließ sich mit 5 Fr. abfinden, starb dann aber in Folge des Streiches am nächsten TageDas Schwurgericht erklärte den Brunner als des Todtschlags jedoch ohne tödtliche Absicht schuldigund verurtheilte ihn zu 3 Jahr Zuchthaus und 1000 Fr. Entschädigung an die Erben des Furrer.
Rudolf Volkart, der den Jakob Ringger bei einer Hochzeit in Niederglatt sei es aus Unvor-sichtigkeit, sei es aus Muthwillen durch einen Schuß in den Oberschenkel derart verletzte, daß der-selbe an den Folgen der Verwundungen starb, wurde von dem Gericht zu 1l/z Jahren Gefängniß,100 Fr. Buße und 800 Fr. Entschädigung an die Kinder des Ringger verurtheilt.
1859.
Im August erstach im Greut bei Hombrechtikon ein junger Mann Albert Krauer einen MaurerJakob Wyßling, der ihn von der Mißhandlung seiner eigenen Frau, mit der er sich erst kürzlichverheirathet hatte, abhalten wollte. Das Schwurgericht verurtheilte ihn zu O'/z Jahren Zuchthaus und2000 Fr. Entschädigung.
In der Nacht vom 24./25. September wurden die Eheleute Schmid in Volketsweil durch ihrenehemaligen 21i/zjährigen Knecht Jakob Kündig von Bauma auf furchtbare Weise ermordet undberaubt. Das Schwurgericht verurtheilte denselben (am 17. Oktober) zum Tode und der GroßeRath wies das Begnadigungsgesuch (am 25. Oktober) mit 102 gegen 99 Stimmen ab. Am26. Oktober in der Frühe fand dann die Hinrichtung desselben durch die Guillotine im Sihl-wiesli statt.
1860.
Am 17. Mai wurde der 24jährige Buchhalter Wolfensberger etwa 10 Minuten außerhalbWinterthur von einem Konrad Boßhard von Einbrach durch einen Schlag auf die Brust getödtet.
Am 30. Juni feuerte in Baltensweil ein Müllerssohn, Weitstem aus der Riedmühle beiDietlikon , zuerst auf seine Geliebte ein Pistol ab, wodurch diese tödtlich verwundet wurde, woraufer sich selbst durch einen zweiten Schuß das Leben nahm. Am 24. Juli erlag das unglücklicheMädchen seiner Verwundung. Die Ursache zu diesem Verbrechen soll der Umstand gewesen sein,daß der Heirath Schwierigkeiten entgegengesetzt wurden, was aber von den Eltern entschieden inAbrede gestellt wird.