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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
Entstehung
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489
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Versuche gestört und entdeckt. Es ist der 28jährigc Schlosser Meide! aus Grüningen, der dann inVerhaft gebracht, sich an der Thüre des Bezirksgefängnisses in Horgen erhängte.

Eine 24jährige Kindsmörderin K. Neukomm von Rafz erhielt 9 Jahre Zuchthaus, die Kinds-mörderin Maria Schönbühler von Einfiedeln wurde zu 10 Jahren Zuchthaus verurtheilt, ebensodie Kindsmörderin Verena Huber von Buch.

In Reutlingen bei Oberwinterthur hatte ein Giftmauser Ehrensperger von seiner Waare vorsein Haus geworfen, wo Kinder, die das süßschmeckende Zeug fanden, davon aßen und bald daraufan Vergiftung starben. Das Schwurgericht verurtheilte den Ehrensperger wegen fahrläßiger Ver-giftung von Kindern zu 9 Monaten Gefängniß, 100 Fr. Buße und 200 Fr. Entschädigung andie Eltern.

Ein Polizeisoldat Fröhlich von Büluch, der den Kaminfeger Schoch in Lenzen, den er vor denStillstand transportiren sollte, wurde von dem Schoch im Handgemenge durch einen Säbelstichgetödtet.

Wegen Erpressung und Versuch von Nothzucht und Mord wurde Schiffmann Leemann vomSchwurgericht zu 9 Jahren Zuchthaus und 200 Fr. Entschädigung an die Klägerin verurtheilt.

Bei einer Nachtbubenrauserei wurde in Zell ein gewisser Jakob Rüegg todt auf der Straßegefunden.

1854.

(Juli.) Das Schwurgericht verurtheilte eine Frau Henriette Zimmermann gesch. Billeter vonPfäffikon wegen Kindsmord zu 11 Jahren Zuchthaus.

Karl Joseph Reuttimann von Steinhaufen Kt. Zug hatte verheirathet ein ihm zugefallenesuneheliches Kind durch rohe Behandlung sterben lassen, und wurde zu 100 Fr. Buße und 1 JahrGefängniß verurtheilt.

Wittwe Rüegg von Langenhardt ließ ihr uneheliches Kind bei der Geburt aus Nachlässigkeitersticken. 1 Jahr Gefängniß und 100 Fr. Buße.

Barbara Müller von Dättlikon , bereits Mutter eines unehelichen Kindes, ließ ein zweites beider Geburt in aller Heimlichkeit auf den Kopf fallen, so daß es starb. 2 Jahre Gefängniß und500 Fr. Buße.

1855.

Jakob Hämmig von Oberuster wurde vom Schwurgericht des Todtschlags an Rudolf Bodmer,Obsthändler, von Uster schuldig erklärt und zu 2 Jahren Gefängniß, und Jakob Zuppinger vonFischenthal der Gehülfenschaft schuldig zu 6 Monaten Gefängniß und beide zusammen zu 800 Fr.Entschädigung an die Hinterlassenen verurtheilt.

Anna Fahrner von Oberstammheim , die ihr zweites uneheliches Kind unter der Bettdecke er-sticken ließ, erhielt 10 Jahre Zuchthaus.

Am Pfingstmontag wurde ein junger Mann in Wiedikon bei einer im Scherz begonnenenRauferei erstochen.

1856.

In Einbrach wurde der Fruchthändler Engel von Bülach um Ostern ermordet und beraubt.Von vier als verdächtig verhafteten Subjekten konnten zwei bald wieder entlassen werden. Diebeiden andern: Reinberger und Boßhard konnten des Mordes überwiesen werden, und wurden dann

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