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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Auf ähnliche Weise wurde die Anstalt auch in den folgenden Jahren benutzt, und der Zudrangder Hülfe Suchenden war bisweilen so groß, daß die Lokalität kaum ausreichte. Im Herbstmonat1858 wurden die medizinische und die chirurgisch-ophthalmiatrische Klinik wieder mit einander vereinigt.

Die Zahl der behandelten Kranken betrug:

im Jabr 1650 51 1851 52 1852/53 1853/54 1854/55 1855/56 1856/57 1857/58 1858/59 1859/60815 881 887 815 846 774 983 1216 1150 1055

Davon starben 21 23 16 24 40 ? 25 36 30 29

Zahl der Theilnehmer 9 9 12 13 11 ? 9 6 8 8

Das Polizeikorps

Die bisherigen Stationen der Polizeiwachen (Landjäzerposten) wurden im Jahr 1852 um einevermehrt, nämlich auf dem Rafzerfeld. Ebenso wurde im Jahr 1853 das Polizeikorps um 4 Mannvermehrt, damit die Grenzjäger sich ausschließlich dem Zolldienste widmen können. Die von dereidgenössischen Zollverwaltung hierfür zu leistende Entschädigung beträgt 3200 Fr. jährlich, so daßdie vermehrten Auslagen für diese 4 Mann annähernd dadurch gedeckt werden. Die Besorgung desKommissariats für das Korps wurde mit Juli 1853 aus dem Geschäftskreis des Kriegskommissariatsausgeschieden und dem Kommando des Polizeikorps übertragen.

Im Jahr 1854 wurde von der Direktion der Polizei eine umfassende Dienstinstruktion fürdas Polizeikorps erlassen, die nunmehr als Grundlage für den Polizeiunterricht dient und die jedemPolizeisoldaten gedruckt in die Hand gegeben wird. Rekruten werden erst nach vorgenommenerPrüfung im Polizeidicnst, Rapportwesen unv übrigen Pflichten als Soldaten aufgenommen;Uebungen in Gebrauch der Handwaffen finden wiederholt statt. Sämmtliche stationirte Unteroffiziereund Soldaten müssen am Ende jeder Woche (in wichtigen Fällen sofort und bei Feuersbrünstendurch Expresse) Rapporte einsenden. In diesen Wochenrapporten haben sie die Verhaftungen, Ver-Übungen von Vergehen und Anderes, was von allgemeinem Interesse ist, zu melden. Am Endejeden Monats haben sie einen genauen Rapport über Aufenthalt, Beschäftigung und Aufführungder unter Polizeiaufsicht stehenden entlassenen Sträflinge, die im Stationsbezirk sich aufhalten, ein-zureichen. Alle 3 Monate müssen sie über den Betrieb und den Ruf der Wirthschaften einberichten.Jeder Polizeisoldat hat ein. genaues Register über die Diebstähle, Polizeianzeigen, Fahndungen,Sträflinge u. s. f. und jeder stationirte außerdem ein Tagebuch zu führen, in welchem er nebstAnderem die gemachten Touren einzuzeichnen hat, und es wird strenge darauf gehalten, daß dieseDienstbücher genau nachgefühlt werden.

Im Ganzen lauten die Berichte der Statthalterämter über die Leistungen der Polizeisoldatenbefriedigend. Auch die Disziplin wird belobt und gegen Strafbare wurde sofort strenge eingeschritten.

Im Jahr 1856 wurde in Folge eines Beschlusses des Regierungsrathes die Zahl der Unter-offiziere um 6 Mann vermehrt, nämlich um 2 Wachtmeister, 2 Korporale und 2 Gefreite.

Zu wiederholten Malen wurde an verschiedene Gemeindräthe die Weisung erlassen, für bessereOrtspolizei besorgt zu sein, und es hat der Regierungsrath, um die Gemeinden darin zu unter-stützen, besonders ärmern, Staatsbeiträge in Aussicht gestellt.

Dem Stadtrath von Zürich hat der Regierungsrath im Sinne des 8 60 des Gemeindegesetzesgestattet, einzelne Zweige der Ortspolizei einem Polizeikommissär zu delegiren.

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