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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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5. Direktion des Militärs.

In den Geschäftskreis der Direktion des Militärs fallen die Bestimmung und der Bezugdes Militärpslichtersatzes, das M ontir ung sw esen, die Ausrüstung des Mate-riellen und der Munition, das Personelle, das Unterrichtswesen (Rekrutenschulen undWiederholungskurse), die Disziplin, die Militärschau.

6. Direktion der Justiz.

Der Geschäftskreis der Direktion der Justiz umfaßt: die Bearbeitung der Gesetzesentwürse be-treffend das Justizwesen, das Bormundschaftswesen, die Leitung und Beurtheilung von Ver-waltungsstreitigkeiten, die Staatsanwaltschaft.

7. Direktion des Erziehungswesens.

Der Direktion des Erziehungswesens unterliegt: I. die Leitung und Beaufsichtigung des Volks-schulwesens (Primär-, Repetir-, Singschulen, weibliche Arbeits- und Musterschulen, die Sekundär-schulen, Privatinstitute, das Schullehrerseminar, Schullokale, Lehrerschaft, die Schulgenossenschaften.II. Das höhere Unterrichtswesen (Thierarzneischule, Kantonsschule, Hochschule, Stipendiat, wissen-schaftliche Sammlungen).

8. Direktion der politischen Angelegenheiten.

Zu den wichtigern Geschäften der Direktion der politischen Angelegenheiten gehören: dieGrenzbereinigung, die Oberleitung für Aufnahme der Kantonskarte, die Aufsicht über dasStaatsarchiv.

9. Direktion der Medizinalangelegenheiten.

Der Direktion der Medizinalangelegenheiten liegt ob: die Prüfung der Medizinalpersonen(Aerzte, Apotheker, Hebammen, Thierärzte), die allgemeine Medizinalpolizei, die Kuhpockenimpsung,die Untersuchung fremder Arbeiter, die Begräbnißplätze und Leichenschau, die gerichtliche Medizin,das Deterinärwesen.

K i r ch e n r a t h.

Dem Kirchenrath steht die Prüfung und Ordination der Kandidaten der Theologie, die Er-theilung der I4oevtis 6oooioll»lläi (d. h. die Erlaubniß zum Predigen), die Ausstellung der gesetzlich er-forderlichen Zeugnisse behufs Pfarrerwahlen, die Besetzung erledigter Pfarreien, Bestellung von Pfarr-verwesern, Diakonaten und bleibenden Vikar taten, die Ertheilung von Vikariatsadditamenten, Suspen-sionsverhängungen und Ueberweisung der Klagen an die Staatsanwaltschaft, Gesetzesvorschläge überPfarrer- und Helferwahlen, Einberufung und Leitung der Synode und die Beaufsichtigung derBezirkskirchenpflegen zu.

Verzeichniß der Präsidenten des Regierungsrathes und der Vorstände der einzelnen Direktionenund deren Stellvertreter.

Die Präsidenten des Regierungsraths (Amtsdauer 4 Jahre):

1850—1853 Herr Hs. Ulrich Zehnder von Oberengstringen , lAsä. vr., Mitglied des Großen Rathes.1854-1857 Ebenderselbe.

1858—1861 Ebenderselbe.

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