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habung der Hausordnung der Kantonal-Kranken- und Versorgungsanstalten eine stehende Kom-mission, welche den Namen Spitalpslege führt. — Der Direktion des Militärwesens wirdbehufs Ausmittelung der zum Militärdienst Untauglichen eine stehende Kommission beigegeben. —Dem Direktor der Medizinalangelegenheiten wird eine stehende Kommission von Fachmännern zugetheilt,welche den Namen Medizinal rath führt. — Den Vorsitz im Kirchenrath führt der Antistes.(Ueber die Pflichten und Befugnisse des Regierungsrathes vergleiche die Staatsverfassung des Kan-tons Zürich nach der Revision vom Jahr 1852 in der Chronik für 1840—1850 S. 317 ff.)
Die Direktionen des Regierungsrathes.
1. Direktion des Innern.
Die wichtigern Gegenstände, welche dem Geschäftskreise der Direktion des Innern zugetheiltsind, beschlagen vornehmlich: die Landrechtsertheilungen und die Entlassungen ausdem Landrechtsverbande, das Nicderlassungswesen, die Oberaufsicht über die Füh-rung der Geburts-, Sterbe- und Eheregister durch die Pfarrämter, die Gemeinds- undBezirkswahlen und übrigen Gemeinds- und Korporationsangelegenheiten, namentlich aber die Aufsichtüber die Verwaltung der Gemeindegüter, der Landwirthschaft, vorzüglich auch dieEinrichtung und Beaufsichtigung der landwirthschastlichen Schule, der Unterstützungenbei Hagel- und Wetterschaden, der Prämienaustheilungen zur Hebung derViehzucht, das Forstwesen, das Gewerbewesen und das Armenwesen.
2. Direktion der Polizei.
Der Geschäftskreis der Direktion der Polizei beschlägt: die allgemeine Sicherheits-polizei (Bewilligung von Freischießen, Verhütung von Unglücksfällen), die Personen- respek-tive Fremdenpolizei, die Flüchtlingsangelegenheit, das Heimatlosenwesen (Va-ganten und Bettler), — die Sonn- und Festtags- und die Wirthschaftspolizei, dieFeuerpolizei und die Aussicht über die Löschanstalten, das Brandassekuranz-wesen, das Patentwesen, Maß und Gewicht, Beaufsichtigung des Brotver-kaufs, das Einsammeln der Maikäfer, das Polizeikorps und die Polizeiangestelltender Gemeinden, die Kantonalstrafanstalt, das Gefängnißwesen.
3. Direktion der Finanzen.
In den Geschäftskreis der Direktion der Finanzen gehören: der Verkauf und die Verpachtungentbehrlich gewordener oder durch Zug zugefallener Grundstücke und Gebäude, die Besorgung undVerpachtung von Grundzinssrüchten, Bewilligung von neuen Darlehen und Transfixen, Zahlungs-verschiebungen, Zinsfußherabsetzung, Veränderung von Bürgschaften, Gestaltung von Nachlässen,Bewilligung zu Errichtung von Salzwagen, Ertheilung von Schürfscheinen u. s. f.
Unter ihrer Direktion stehen ferner: das Abgabenwesen, die Handelskammer, dieDomänenverwaltung, die Forstamtsverwaltung, die Bergwerksverwaltung,die Salzamtsverwaltung, die Spitalpflege.
4. Direktion der öffentlichen Arbeiten.
Der Direktion der öffentlichen Arbeiten liegt die Anordnung, Leitung und Beaufsichtigung desStraßen- und Wasserbaues, der öffentlichen Hochbauten, des Schanzen-, Eisen-bahn- und Telegraphenwesens ob.