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Direktion im Laufe des Berichtjahrs sehr häufig mit dem Projekte der Erbauung einer fahrbarenBrücke über den Schanzengraben im Selnau, welches zu dem Resultate führte, daß die Stadt denBau einer steinernen Brücke beschloß und sofort ins Werk setzte. Der Regierungsrath sicherte demStadtrath hierfür einen Beitrag von 5000 Fr. zu.
185-1.
Der Staat besitzt gegenwärtig noch eirca 700000 Schanzenland, darunter befinden sichcirca 260000 welche zum Verkauf bestimmt werden könnten, während der Rest theils zu öffent-lichen Zwecken reservirt, theils für die Regulirung der verwickelten Verhältnisse am Sihlkanal vor-behalten werden dürfte. Ein angebahnter Verkauf wurde vom Regierungsrath nicht genehmigt. DerUnterhalt der Straßen, Mauern und Tollen mit Inbegriff einer Korrektion des obern Theils derHalseisengasse kostete 8612 Fr. 86 R. Dazu kam der Beitrag von 500 Franken an den Brückenbau derStadt über den Schanzengraben im Selnau. Endlich fand auch die Ausmarchung der Banngrenzenzwischen der Stadt Zürich und den umliegenden Gemeinden im Brachmonat unter spezieller Leitung derDirektion der öffentlichen Arbeiten statt, durch welche nunmehr festgestellt ist, welchen Gemeindsbezirkendas bisherige Schanzengebiet angehört. Es bleibt nun noch die wichtige seit 1837 pendente Frage überdie Pflicht des künftigen Unterhalts der in Folge der Schanzendcmolition angelegten Gassen und Fuß-wege rc. zu erledigen, so wie eine Vereinbarung mit der Stadt Zürich betreffend diejenigen Scrvituten,welche sich einzig auf die Verhältnisse am Sihlkanal beziehen. Endlich wurde an einem Plane gear-beitet, welcher das ganze Schanzengebiet umfaßt, die gegenwärtigen Inhaber desselben bezeichnet,auf die stattgefundenen Verträge hinweist und genau angibt, welche Unterhaltungspflichten denKäufern von Schanzenland vertragsgemäß obliegen, und welche zur Zeit noch vom Staate getragenwerden.
1855.
Es wurden von den noch übrigen zum Verkauf bestimmten circa 260000 lH' Schanzenlandverkauft: s) 38398 fZ' am linken Ufer des Schanzengrabens für die neuen Militärpferdställe u. s. f.um 2500 Fr. an den Staat; b) das äußerste Stück des ehemaligen Bärenbollwerks hinter derKaserne circa 39100 fZ' an den botanischen Garten für 6000 Fr. (wodurch für die Schanzenkaffeder Unterhalt der dortigen Ufermauer am Schanzengraben wegfällt). — Durch diese Verkäufe von77798 Hj' verminderte sich das dem Staate noch zugehörige Schanzenland bis aus 622202 fZ',wovon noch 182202 jZ' zum Verkauf bestimmt sind. — Die Ausgaben der Schanzenkaffe fürUnterhalt der Straßen und Bauwerke, Fuhr- und Arbeitslohn u. s. s. belaufen sich auf 9538 Fr.15 R. — An dem oben erwähnten Plane über das ganze ehemalige Schanzengebiet wird fort-gearbeiiet. Die Frage über die Pflicht des künftigen Unterhalts der in Folge der Schanzendemolitionangelegten Gassen und Fußwege rc. sowie der Servituten betreffend den Sihlkanal sind noch immerpendent.
1856.
Der Bestand des Schanzenlandes blieb unverändert, da eine Parzelle von 960 des ehe-maligen Schanzengrabenbettes, welche für 735 Fr. verkauft wurde, nicht zum eigentlichen Schanzen-land gerechnet werden kann. Neben den gewöhnlichen Arbeiten für Unterhalt der Straßen undBauwerke war in diesem Jahr die Räumung des Wolfbachbasstns und die damit verbundeneWiederherstellung der Mauern und Gewölbe verbunden. Kosten circa 1600 Fr. — Von den Plänen