1857. 1858. 1859.
Ueber die Verrichtungen des Archivariats wurde erst im Jahr 1859 Bericht erstattet. I) Dadas Staatsarchiv zunächst die Bestimmung hat, über die mannigfaltigen oft sehr verwickelten Rechts-verhältnisse des Staats zur Eidgenossenschaft andern Kantonen, Korporationen und Privaten Auf-schlüsse darzubieten, so fiel auch in dieser Periode eine bedeutende Zahl der laufenden Geschäfteaußer denjenigen, die der tägliche Verkehr mit der Domänenverwaltung und andere tägliche Vor-kommnisse nöthig macht, auf die Erstattung von archivarischen Berichten von größerm und geringermUmfange, welche größtentheits Deduktionen rein juristischer Natur, resp. Erachten sein mußten.Solche gingen in nicht geringer Zahl an die Direktion der Finanzen und der öffentlichen Arbeiten,und die Gegenstände, auf welche sie sich bezogen, waren sehr mannigfaltiger Art. Nicht mindersuchten und erlangten andere hiesige und auswärtige Behörden, sowie viele Privaten Nachweisungenverschiedenen Belanges. Auch gelang es mehrmals, Prozesse, welche gegen den Fiskus erhobenwerden wollten, durch aktenmäßige Darstellung der Verhältnisse im Keime zu ersticken.
II) In dem früher abgesondert verwalteten Finanzarchiv wurde eine Revision der zahlreichenUrbarien, worauf immer noch ein namhafter Theil der Staatsökonomie sich bezieht, begonnen unddurchgeführt. Leider werden durch den Mangel an Raum und durch die Zertrennung der bestehendenzwölf Archive in zum Theil entlegene Lokalitäten mancher wünschbaren Einrichtung unüberwindlicheHindernisse entgegengesetzt.
III) Hinsichtlich der reichen Sammlung von alten, meist pergamentenen Urkunden des imeigentlichen Sinne so geheißenen Urkundenarchivs wurde eine durchgreifende Revision eingeleitet,welche einerseits den Abgang (meist durch Extraktion bei Ablösungen) konstatirt, anderseits mancheNummer, die sich verschoben hatte, wieder zu Tage förderte. Dabei wurden die bisher getrenntenAbtheilungen „Großmünster und Steinhaus« vereinigt, da diese früher durch die Lokalitäten be-dingte Spaltung längst völlig zwecklos geworden.
IV) In Verbindung damit wurde auf den angelegentlichen Wunsch der schweizerischen geschichts-sorschenden Gesellschaft die zwar sehr zeitraubende Bearbeitung von Regesten der hiesigen Urkundenvon den ältesten Zeiten bis zum Jahr 1354 begonnen. Dieselben werden einen Bestandtheil desallgemeinen schweizerischen Urkundenregisters bilden, dem die Eidgenossenschaft in gerechter Würdi-gung seiner Wichtigkeit für die Geschichtsforschung kräftige Unterstützung angedeihen läßt. Zugleichwird damit die Herstellung eines bis jetzt mangelnden chronologischen Repertoriums der hiesigenUrkunden angebahnt, welches die Benutzung dieser Dokumente wesentlich erleichtern wird.
V) Bei der hervorragenden Bedeutung des hiesigen Archivs für die eidgenössische und allge-meine Geschichte wird dasselbe von zahlreichen einheimischen und auswärtigen Geschichtsforschernimmer häufiger benutzt, wobei das Staatsarchivariat sich stets bestrebte, denselben bei ihren Arbeitenallen möglichen Vorschub zu leisten.
VI) Das Kabinet schweizerischer Münzen, das sich mit Hinsicht auf annähernde Vollständigkeitwohl jeder öffentlichen Sammlung zur Seite stellen darf, wurde einer gründlichen Revision unter,werfen, da in Folge von Modifikationen und Nachträgen u. s. f., die seiner Zeit von dem ver-dienstvollen frühern Archivar Hr. G. Meier von Knonau hergestellte Ordnung und Verzeichnungihrem Zwecke nicht mehr entsprach. Die Revision der aus mehr als 3500 Nummern bestehendenSammlung führte zu manchen neuen Bestimmungen, auch wurde gleichzeitig ein neuer Katalog