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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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angelegt und noch im Berichtsjahre vollendet. So weit Gelegenheit und Mittel reichten, war manauch auf fortgesetzte Vervollständigung bedacht. Namentlich war es durch die Gefälligkeit d«SHrn. Alb. Escher, eidgen. Münzdirektor in Bern möglich, die eidgenössischen Prägungen in abso-luter Vollständigkeit und in frischen Exemplaren einzureihen.

VII) Mit Genehmigung des Regierungsrathes wurde die im 16. Jahrhundert von JosiasMaurer entworfene Kantonskarte nebst dem Plan der Stadt Zürich , deren Originalholzschnitte sichim Staatsarchiv befinden, neu herausgegeben. Eine ziemliche Anzahl von Exemplaren wurde anBehörden, öffentliche Bibliotheken und Gesellschaften abgegeben, und zudem vielen Freunden derGeschichte erwünschte Gelegenheit geboten, sich diese interessanten und selten gewordenen Werke zuverschaffen.

VIII) Das Staatsarchiv verdankt endlich dem Minister der schweiz. Eidgenossenschaft in Paris ,Hrn. Dr. Kern, die Schenkung des Werks von Hrn. Bordier, »4,e« arcdiveo üe la k'rsnoe" wo-durch die Sammlung von Druckwerken des Archivs eine werthvolle Bereicherung erhalten hat.

Das Stipendiat.

Das Stipendiat entstand im Jahr 1832 in Folge Aufhebung des Alumnats behufs Unter-stützung nicht hinlänglich bemittelter talentvoller, fleißiger, sittlich untadelhafter Söhne von Kantons-bürgern auf Kosten des Staats während ihrer Studien theils im Kanton Zürich , theils imAuslande.

Zu diesem Ende hin wurden damals 14 Jahres-Stipendien ausgesetzt im Gesammtbetrag von4000 a. Fr. (6 zu 240 Fr. und 8 zu 320 Fr.). Außerdem wurden aus dem bisher von derStadt Zürich an das Alumnat zu leistenden Beitrag im Belauf von 800 a. Fr. laut Vertrag vom11. Christmonat 1833, einige Stipendien für Theologie Studirende, ferner für im Ausland Stu-dirende, sei es, daß sie früher schon stipendiengenössig waren oder nicht, die Summe von 1000 a. Fr.(die nur in dem Falle überschritten werden durfte, wenn die Summe, die für die übrigen Stipendienausgesetzt war, nicht ganz verwendet wurde), und im Jahre 1834 durch Umwandlung des bisherigenStipendiums der vier Brote in Geldstipendien, 10 weitere Stipendien von je 160 a. Fr. gestiftet. —Am 6. April 1832 wurde für eine eigens über das Stipendiat gesetzte Aussichtskommission, denInspektor des Stipendiats und die Stipendiaten ein bestimmtes Reglement erlassen. Im Jahre1836 wurde auch, um dürftigen aber talentvollen Kantonsbürgern den Eintritt ins Seminar zuerleichtern die Summe von 2400 a. Fr. bewilligt. Im Lauf der Jahre erlitten diese Bestimmungennoch verschiedene Modifikationen.

Bei Erlaß des neuen Gesetzes über das gesammte Unterrichtswesen des Kantons Zürich wurdedas Gesetz vom 23. Christmonat 1859 über das Stipendiat revidirt, und, abgesehen von der zu Unter-stützung unbemittelter Zöglinge des Seminars bewilligten Summe von 9000 Fr. n. W. für Frei-plätze im Konvikt, Stipendien, und dem für weitere Ausbildung von Sekundarlehrern ausgesetztenKredit von 3000 Fr. n. W., — die jährliche Summe von 12000 Fr. für Stipendien zu Unter-stützung talentvoller mit günstigen Zeugnissen über Fleiß und Betragen versehener Kantonsbürger,welche eine höhere wissenschaftliche, künstlerische oder technische Ausbildung zu erhalten wünschen,auf das Jahresbüdget genommen. In dieser Summe ist der laut oben erwähntem Vertrag der

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