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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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düngen möglichst schnell, wenn auch nur provisorisch wiederherzustellen, und den bedrängten Ge-meinden mit Rath und Hülfe an die Hand zu gehen. — Mit Beziehung auf den Staat theilensich die Zerstörungen in solche, bei welchen der Staat unmittelbar und in solche, bei welchen der-selbe nur mittelbar betheiligt ist. Zu der ersten Abtheilung gehören die Beschädigungen an Straßender ersten und zweiten Klasse, zu der zweiten Abtheilung gehören die Verheerungen an den denGemeinden obliegenden Straßen Fluß- und Bachufern und die sehr bedeutenden Schädigungen, welchePrivaten erlitten hatten. Eine Aufzählung aller Stellen, welche geschädigt wurden, kann nicht imPlane dieser Chronik liegen; es können daher nur die Straßen, Brücken und Flußufer angeführtwerden, welche wesentlich gelitten haben.

Auf Straßen erster Klasse.*) Auf Nr. t. Brücken über den Schäflibach und überdie Reppisch; auf Nr. 2 Brücke über den Katzenbach und Tolle bei Kloten . Auf Nr. 3 bei Schwa-mendingen Durchbruch des Straßendamms, 2 Brücken im Kempttbal, bedeutender Erdschlipf bei Töß .

L. Auf Straßen zweiter Klasse. Auf Nr. 2 Tolle bei Erlösen; auf Nr. 4 Tolle beiEttenhausen; auf Nr. 5 Zerstörung der Straße am Hochstegfelsen bei Wyla und Auswaschung der-selben auf lange Strecken vom Sennhof bis Wyla, von Saland bis Bauma und bei Fischen-thal. Auf 5») Wegschwemmung einer Straßenstrecke im Jonathal; auf Nr. 7 Zerstörung des Straßen-damms bei Glattfelden . Auf Nr. 15 Bachbrücke bei Riedikon.

Die Schätzung des Schadens auf 7 Straßen I. Klasse betrug an 38 Posten Fr. 36000

. 24 » II. « „ - 86 » « 48000

» 3 Brücken auf Nebenstraßen , 4000

„ 5 Uferbauten „ 8000

Summa Fr. 96000

Der große Rath ertheilte dann am 2. Weinmonat 1852 einen unbestimmten Kredit, und imBudget für das Jahr 1853 wurden für die Ergänzung der noch ausstehenden Arbeiten der Hoch-wasserschädigungen vom Jahr 1846 noch 5000 Fr. und für diejenigen des Jahres 1852 weitere100000 Fr. ausgesetzt und für 1854 wurden Fr. 25000 bewilligt, für 1855 Fr. 6000, endlichfür 1856 Fr. 5000. 1857 Fr. 3000. — Die Schädigungen der Gemeinden und Privaten durchdie Hochwasser vom Jahr 1852, wurden auf die hohe Summe von Fr. 825000 geschätzt, weßhalbder Regierungsrath beschloß, den für dieselben bewilligten Kredit nur denjenigen Gemeinden zugut kommen zu lassen, deren Schädigung den Betrag von Fr. 1000 überstiegen. Die dafür ver-wendeten Summen betrugen im Jahr 1853 Fr. 10695; 1854 Fr. 7119. 30; 1855 Fr. 1343. 19.1856 Fr. 666.75.

Der im Jahr 1857 nur provisorisch hergestellte Blindensteg bei Dättlikon wurde im Jahr1858 einer gründlichen Reparatur unterworfen, die 302 Fr. 80 R. kostete, aber am 1. Winter-monat 1859 riß die hoch angeschwollene Töß ein Mitteljoch weg, und nachdem dasselbe wiederhergestellt war, stieg am 29. Wintermonat der Fluß durch anhaltenden Regen abermals so hochan, daß er den ganzen Steg mit sich fortführte, aber weiter unten am Ufer anlegte, so daß er

*) Der Abkürzung «egen find die Straßen nur mit den in diesem Artikel der nähern Bezeichnung vorgesetzten Num-mern angeführt.