Buch 
Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
Entstehung
Seite
578
JPEG-Download
 

578

verschiedener in obigen Beziehungen abzuschließender Konkordate hatte die Medizinalbehörde in denJahren 1851 bis 1855 an den Regierungsrath verschiedene Gutachten abzugeben.

Im Jahr 1852 erschien die Maul- und Klauenseuche wahrscheinlich von außen durch eineSchafheerde eingeschleppt in mehreren Bezirken, blieb aber da, wo die angeordneten Sperrmaßregelngehörig vollzogen wurden, auf die ursprünglich inficirten Ställe beschränkt. Bon andern kontagiösenKrankheiten kam ein Fall von Lungenseuche, zwei Fälle von Milzbrand und mehrere Fälle vonRothlauf der Schweine und von Rotzkrankheit vor.

1853

wurde die Blasenkrankheit oder Klauenseuche im März und im Weinmonat neuerdings eingeschleppt,blieb aber vereinzelt; von Lungenseuche zeigten sich zwei Fälle.

1854

trat die Maul- und Klauenseuche ziemlich gleichmäßig im ganzen Kanton auf, indessenerreichte sie nirgends eine allgemeine Verbreitung; ein Fall von Lungenseuche trat in einem Stalleauf und machte die Abschlachtung des m demselben gestandenen Viehes nothwendig. Die Aphthen-krankheit (Schankerseuche) kam in 13 Gemeinden zur amtlichen Kenntniß und scheint durch Unacht-samkeit oder Gleichgültigkeit der Viehbesitzer eine ziemlich starke Verbreitung erhalten zu haben-Wegen Rotzkrankheit wurden 6 Pferde beseitigt. Die Wuthkrankhcit bei Hunden kam in 2Fällen vor.

1855.

Die Blasenkrankheit beim Klauenvieh wurde im Februar aus dem Kanton Schwhz indie Bezirke Uster und Zürich eingeschleppt, schien aber, nachdem sie sich auf mehrere Gemeindenverbreitet hatte, nach 3 Monaten dem Erlöschen nahe, als die Seuche in Schwaben ausbrach undfast gleichzeitig durch zahlreiche Einschleppungen vom Wylermarkt (Kt. St. Gallen ) in unserm Kantonauftrat und rrotz aller getroffenen Maßnahmen sich schnell über den ganzen Kanton verbreitete. DieZahl der betroffenen Ortschaften bestes sich auf zirka 180, so daß die Direktion des Medizinalwesensgezwungen war, die Abhaltung von Viehmärkten in allen Bezirken, wo sich Spuren der Seuchezeigten, zu untersagen. Da wo übrigens die ergriffenen veterinär-polizeilichen Maßnahmen genaubefolgt wurden, hatte die Krankheit ihren Verlauf in wenigen Wochen vollendet. Durch Verord-nung vom 4. und 31. Heumonat wurde die Einfuhr von Klauenvieh aus den Kantonen St. Gallen,Thurgau und Schaffhausen und aus dem Großherzogthum Baden unter genaue Kontrole gestelltund durch Verordnung vom 5. Wintermonat für alles aus den genannten Kantonen, sowie ausdem Kanton Schwyz oder aus dem Ausland herkommende Klauenvieh eine 4tägige Quarantaineangeordnet. Die Lungenseuche trat an 4 Stellen auf, in Wyl bei Rafz, wo sie durch einenbadischen Viehhändler eingeschleppt wurde, und von wo sie durch Verkauf eines Stückes Vieh auchin Rafz ausbrach; dann in Hörnen-Bauma, wohin sie durch einen St. Gallischen Viehhändler ge-bracht wurde, endlich in Morschwand, Gemeinde Horgen, wo sich die Krankheit spontan entwickeltzu haben scheint. Nur ausnahmsweise, und wenn sich die betreffenden Besitzer zur Uebernahme derKosten lange Zeit fortgesetzter amtlicher Untersuchungen verpflichteten, wurde die Erhaltung einzelnersehr werthvoller Stücke bewilligt. — Die Wuthkrankheit war zu Anfang des Jahres in einerAusdehnung aufgetreten, wie dies seit einer langen Reihe von Jahren nicht mehr der Fall war,so daß die Direktion des Medizinalwesens sich veranlaßt sah, zu wiederholten Malen bezügliche Der-