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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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ordnungen zu erlassen. Es wurden nicht weniger als 22 entschieden tolle, oder der Wuthkrankheitverdächtige Hunde abgethan; am meisten im Bezirk Zürich , doch auch in andern Bezirken; weitausaber waren es solche Hunde, die regelmäßig oder doch öfter nach Zürich gebracht wurden.

1856.

Gleich Anfangs des Jahres wurde eine Viehzählung im Kanton veranstaltet, die auf möglichsteVollständigkeit Anspruch machen darf. Nach dem gänzlichen Verschwinden der Maul- und Klauen-seuche im hiesigen Kanton und den nächsten Umgebungen konnte die gänzliche Aufhebung der Ver-ordnungen vom 5. Dez. 1855 im April 1856 angeordnet werden. Von andern kontagiösen Krank-heiten kam der Rothlaus der Schweine meist mit tödtlichem Verlauf, die Schankerseuche und dieRotzkrankheit, diese bei 7 Pferden vor; doch gelang es durch Beseitigung der letztem, die weitereVerbreitung zu verhindern.

1857.

Auch dieses Jahr zeigten sich einzelne Fälle von Maul- und Klauenseuche, häufiger die Schan-kerseuche des Hornviehs im Bezirk Wer und der Rothlauf der Schweine. Ein trauriges Beispielder Ansteckung durch Rotz der Pferde lieferte der Tod eines Genfer Trainsoldaten, der im hiesigenSpital verpflegt wurde.

1858.

Die gleichen epizootischen und kontagiösen Krankheiten kamen auch in diesem Jahre vor, be-sonders der Rothlauf der Schweine und es mußte nicht nur eine große Zahl derselben geschlachtetwerden, sondern es standen eine bedeutende Menge derselben ab. Am Rotz erkrankte Pferde mußtenabgethan werden und 10 Ställe wurden als der Infektion verdächtig mit Bann belegt. DerPferdebefitzer, welcher die Krankheit verheimlicht hatte, wurde nachdrücklich bestraft. Ein aargauischerPferdebesitzer, welcher 2 rotzkranke Pferde in den Kanton Zürich verstellte, wurde der aargauischenPolizeidirektion zu angemessener Bestrafung verzeigt. Die Wuthkrankheit zeigte sich zum erstenMale bei einem zur Arbeit (Transport von Milch) verwendeten Hunde, glücklicher Weise wurdeNiemand von diesem Thier verletzt.

1859.

Unter dem Hornvieh traten sehr heftige Fälle von Milzbrand auf, ebenso der Rothlauf unterden Schweinen. Die Zahl der als rotzig beseitigten Pferde beläuft sich auf 11. Unter den Schafenzeigte sich die Räude, und machte das Einschreiten der Behörden nothwendig, namentlich auch dieDesinfektion der Felle und der Wolle.

1860.

Durch die sich immer mehrenden Gesuche für Unterstützung von Viehverlusten veranlaßt, wurdevom Medizinalrath an den Regierungsrath ein Antrag betreffend Bewilligung eines Nachtragkreditsgestellt. Auch in diesem Jahre wurde wiederholt die Maul- und Klauenseuche eingeschleppt unddehnte sich auf 7 Bezirke aus. Zur Verhütung der Weiterverbreitung des Rothlaufs bei denSchweinen scheint das Verbot des Fleischverkauss von solchen Thieren das wirksamste Mittel zusein. Die in 12 Fällen vorgekommene Rotzkrankheit machte das Einschreiten mittelst veterinär-polizeilicher Anordnungen nöthig.

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