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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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1853. In Oberweil, Gemeinde Dägerlen , brachen die natürlichen Pocken aus. — An den imSommer erlittenen Hagelschaden, der auf 8404 Fr. 57 R. geschätzt wurde, erhielt die GemeindeDägerlen von der Regierung einen Unterstützungsbeitrag von Fr. 850. — 1856, 25. Mai. DieGemeinde Dägerlen beschloß, ihr bisheriges Jnfanterie-Schützengut dem Armengut einzuverleiben.

Dällikon .

(Urkundlich Tellinghoven 870, Tellinchoven 1130, Tellinchon 1180, Tellinkon 1285, „bei den Höfen des Telling*.>Bezirk Rcgensberg. Kirch- und politische Gemeinde. Vlll. Militärbezirk. 17. Notariatskreis HLngg, Weiningen undRegensdorf (in Zürich»; besieht aus den beiden Civil- und Schulgemeinden Dällikon und Dänikon . Letztere bildet mit derpolitische» Gemeinde Hüttikon nur Eine Schulgemeinde Dänikon Hüttikon .

1853. 27. Februar brannten in Dällikon 3 doppelte Behausungen nebst Scheune ab, wobei34 Personen obdachlos wurden und 4 Stücke Rindvieh und 2 Schweine in den Flammen um-kamen. Man vermuthet Brandstiftung. — 1860. Dällikon baute eine Straße 2. Klasse bis an dieGemeindsgrenze gegen Hüttikon .

Dänikon .

»Urkundlich Taninchoven 1130, Tennichon 1247, Tenikon 1280, Dennikhen 1471, „bei den Höfen deS Tanning"?)

Bezirk Regensberg. Civil- und Schulgemeinde, zur Kirch- und politischen Gemeinde Dällikon gehörend. Vlll. Mili-tärbezirk. 17. Notariatskreis Höngg, Weiningen und Regensdorf »in Zürichl; die Civilgemeinde besteht einzig aus demDorfe Dänikon. Zur Schulgemeinde dagegen gehört auch die politische Gemeinde Hüttikon .

Dättlikon.

(Die Burg Tatlinkon wird schon 1004 genannt, dann Thetlinkon, Tetelincon 1307, Tetlikon 1330 rc.s

Bezirk Winterthur. Kirch-, politische. Civil- und Schulgemeinde. VI. Militärbezirk. 31. Notariatskreis Wülflingen (inWinterthur), umfaßt die Ortsnamen: Dättlikon , Berghos, Kalchhof, Steindler und Wurmetshalden.

1850 erhielt die Gemeinde Dättlikon an die bedeutenden Kosten für Eindämmung der Tößund Unterhalt der Uferbauten einen Staatsbeitrag. — 1851. Das Kriminalgericht verurtheilte

einen wohlhabenden und angesehenen 70jährigen Mann (Zunstrichter Sch.) wegen gerichtlicher

Verläumdung zu 2 Jahren Gefängniß, 4jähriger Einstellung im Aktivbürgerrecht und einer Ent-schädigung von Fr. 524 an den Damnifikaten, welches Urtheil vom Obergericht bestätigt wurde. —Der Beklagte hatte nämlich zu wiederholten Malen Klage geführt, daß er um beträchtliche Summenbestohlen worden sei, wobei er den Verdacht theils auf eine Magd leitete, die sich aus Gramdarüber erhängte, theils auf einen Nachbar, der dann wirklich in langwierigen Verhaft und Unter-suchung gezogen wurde. Durch ein Pasquill, das sich als von Sch selbst verfertigt auswies,

konnte endlich die Schuld des letztem dargethan werden. — 1852. Auch in diesem Jahre hattedie Gemeinde Dättlikon kostbare Wuhrbauten auszuführen, wobei sie vom Staate unterstützt wurde.— Durch die Hochwasser war der sogenannte «Blinde Steg' über die Töß fortgerissen worden,und mußte einstweilen durch einen Nothsteg ersetzt werden, der 120 Fr. kostete. — 1854. An dieKosten der 4350' langen neuen Straße nach Neftenbach erhielt Dättlikon einen Staatsbeitrag. —1855 u. 1856 mußte Dättlikon , vom Staate unterstützt, bedeutende Wuhrbauten an der Töß aus-führen. — 1859, April erhielt die Gemeinde Dättlikon von ihrem in Wülflingen verstorbenenGemeinde bürgcr H. Heinrich Schmidli folgende Legate: 1500 Fr. dem Armengute und 500 Fr.dem Schulgute.