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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Bezirk Winterthur . Kirch-. Politische und Schulgemrinde. VI. Militärbezirk. 31. Notarialskreis Wüstlingen (in Winter-thur). Sie besteht au- den Ortschaften Hettlingen und Eichmühle.

1853. Das Schwurgericht verurtheilte die beiden Hebräer Eman. und Jos. Blum aus demElsaß , welche auf der Post zu Hettlingen Briefsäcke stahlen, den erstern zu 2 Jahr Zuchthaus, denletztem zu 2 Jahr Gefängniß. — 1858. Wegen drohender Verbreitung von Viehseuchen mußte überdie Gemeinde Hettlingen der Viehbann verhängt merden.. — 1859, am 28. Juli verunglückte durcheigene Unvorsichtigkeit der Briefträger von Hettlingen auf der Eisenbahn .

Hinweil.

(Die Burg Hunichinwilare kommt urkundlich schon im Zahl 744 vor. später Hunniwilare, Hunwiler, Hünwile u. s. f.,Weiler des Hunicho.»

Bezirk Hinweil. Kirch- und politische Gemeinde. IV. Militärbezirk. 6. Notariatskreis Grüningen; besteht aus den Civil-gemeinden Hinweil. Wernetshausen, Gyrenbad. Ringweil, Hadlikon, Unterholz. Orn und umsaßt die Schulgemeinden: Hin-weil, Wernctshauftn, Gyrenbad. Ringweil, Hadlikon, Unterholz, Bosfikon, Unterbach. — Die Schulgemcinde Hinweilumfaßt die Ortsnamen: Affeltrangen , Bezholz, ein Theil von tBreitacker), Bader, Benklen, Berg. Bezikon, Grimmenstrll,Gstalden, HäuSli, Leimgrub, iLoch), Lochacker. Looren, Oberhof und Rothenstein . Die eingeklammerten Orte gehören zuder Civilgemeinde Hadlikon. — Die Schulgemeinde Wernetsbausen umfaßt die Ortsnamen: Wernetshausen, Balm, Balzen-bühl. Bernegg, Darn, GammetSwcil, Grund, Latten, Looren, Moos, Neubrunn, Sack, Schwendi, Spiegelberg , Stamvf,Tannweti, Tobel. Zur Civilgemeinde Wernetshausen geboren außerdem Schaufelberg, das nach Gyrenbad, Niederhausund Bettschwändi, die nach Niedt, Gen>cinde Wald, schulgenösßg sind. — Die Schulgemeinde Gyrenbad umfaßt die Orts-namen: Gyrenbad, Almen, Bernegg, Boden, (Gyrbethy Gyrrieth, Kirchenrieth, Langmatt . (Schasreiht, Schaubingen,Schaugen, (Schaufelberg!. Gyrbcth und Schafreih gehören zur Civilgemeinde Ringweil, Schaufelberg zur CivilgemeindeWernetshausen. — Zur Schulgemeinde Ringweil gehören die Ortsnamen: Ringweil, Boden, Ehrenstock, Hofe, Kellerloch,Kopfholz, Riede », Sack und Triemen, — Zur Schulgemeinde Hadlikon gehören die Ortsnamen Hadlikon, Birch, Boden-holz, Breite, Breitenrieth, Gmeinrüti, Hub, Katzentobel, Loch und Wagnerweid. Die zur Civilgemeinde Hadliken gehörendenHäuser Breitacker und im Loch sind nach Hinweil schulgenössig — Die Schulgemeinde Unterholz umfaßt nur einen Tbeilder Civiigemeinde Unterholz, der andere bildet die Schulgemeinde Boffikon. Zur Schulgemeinde Unterholz gehört auch nochein Haus von Rothenstein , Gemeinde Dürnten. — Die Schulgenossenschast Unterbach umfaßt außer der CiviigemeindeOrn 4 Häuser von Unterbach, 1 Haus im Boden und die Bodenmühle, sowie den Hof Bachtel, die zur politischen Ge-meinde Wald gehören.

1851. Am 21. März brannte in Wermetshausen, Gemeinde Hinweil, ein von 3 Haushaltungenbewohntes Haus ab. Die Veranlaßung war ein lOjähriger Knabe, der in der Nähe eines Streue-stocks dürres Laub mit Zündhölzchen anzündete. Derselbe war erst vor 10 Tagen als Kostgängerin das Haus eingezogen. — Hinweil erbaut ein neues Schulhaus. — An die Kosten desBaues der Straße von Ringweil nach dem Gyrenbad erhielt die Gemeinde einen Staatsbei-trag. — November. In der Gerichtskanzlei Hinweil brach Feuer aus, wobei die laufenden Akrenverbrannten. — 1852. Auf der Höhe des Bachtels bei Hinweil wurde ein Gebäude zur Aufnahmevon Reisenden und Freunden schöner Aussichten erstellt. Ein von Franz Schmid gezeichnetes undvon Heinrich Keller ergänztes Panorama ist sehr empfehlenswerth. — In der Nacht vom 21. aufden 22. September brannte im Oberhof Hinweil eine für 1400 fl. afsekurirte Scheune mit reichenBorräthen ab. — 1854. Hinweil läßt die Straße über Bossikon gegen Unterwetzikon im Akkordausführen. — 1855. Am 2. Juli, Abends gegen 4 Uhr, entlud sich ein furchtbares Gewitter mitstarkem Hagel über Hinweil und die Umgegend. Der Bach schwoll so stark an, daß das Vieh ausden Ställen gezogen werden mußte. Der Schaden wurde amtlich auf 5257 Fr. taxirt; an denselbenerhielt die Gemeinde einen Unierstützungsbeitrag von 400 Fr. von der Regierung. — 1856, 19.