Die Anlage der Orte im allgemeinen. 45 Z
der Mittelstadt bereits in die Vorstädte verwiesen finden, in der Großstadt aber meistgänzlich verschwinden.
Während im kleinen Fabrikort die Fabrik den Mittelpunkt bildet, wird in größerenFabrikstädten der Mittelpunkt von den Behörden, von den Anstalten für öffentlichen Ver-kehr, Post, Telegraphie, Gasthöfen, sowie von den Kontors und den Detailverkäuferneingenommen, welche die Bevölkerung mit den für das tägliche Leben nötigen Dingenversehen; ja in neuerer Zeit rücken sogar die Bahnhöfe für den Personenverkehr in diesenMittelpunkt hinein, während die Fabriken, die doch in solchen Städten recht eigentlich dasherrschende und belebende Element sind, sich des billigeren Grund und Bodens wegennach der Vorstadt zurückziehen, wo sich denn auch die Bahnhöfe für den Güterverkehrund die Speditionsgeschäfte befinden.
§23
UM-
4btz. Man von Paris in den Kanptstra^enxügen. (Ringförmige Anlage.)
r Gare St. Lazarc, 2 Gare du Nord, 3 Gare öe l'Est. 4 Gare de Vincennes, s Gare de Lyon . 6 Gare d'Orlöans, 7 Gare de Sceaux,8 Gare Mont Parnasse, L a. 3°. — Esplanade des Invalides, II. --- Hötel de Ville, ä. r. — Iardm de Tuileries. -- Louvre.
X. -- Nolre Dame, k. 6. — Place de la Concorde, k. ä. I.. --- Palais du Luxembourg , rroo. — Trocabero.
Handelsstädte erhalten ihr charakteristisches Gepräge namentlich an den Stellen,wo der Verkehr sich häuft. Am Güterbahnhof, am Hafen drängen sich die Speicher undKontore, am Personenbahnhof die Hotels, in den Hauptstraßen die glänzenden Geschäfts-häuser. Müssen die Angestellten sich auch in der nächsten Nähe solcher Verkehrsmittel-Punkte ihr Heim suchen, so siedelt sich der wohlhabende Kaufherr mit seiner Familie inbesonderen, zuweilen weit vom Mittelpunkt der Stadt entfernten frei gelegenen, oft reizendmit Parks und Gärten geschmückten Billenquartieren an, da die modernen Verkehrsmittelihm gestatten, doch in verhältnismäßig kurzer Zeit sein Geschäftslokal zu erreichen. Damitdie Annehmlichkeit des Wohnens in den städtischen Außenbezirken gewahrt bleibe, sorgenneuerdings in einzelnen Städten, wie in Dresden, Frankfurt a. M., Hannover , die Bau-ordnungen dafür, daß in gewissen abgegrenzten Lagen landhausartiger Bebauung einer-seits der Grund und Boden weder der Fläche noch der Höhe nach nicht über ein bestimmtes