Städtischer Hochbau. Die Lebensmittelversorgung der Städte. 533
zimmern, ein Singzimmer, ein Zeichensaal von ^ bis «^fachen Größe einer Klasse mitModellzimmer, Bibliotheken für Schüler und Lehrer, ein Korridor und eine Aula. Dieallgemeine Grundrißform der Schule ist ziemlich gleichgültig. Die gewöhnlichen Hörsälekönnen ihr Licht von Ost, Süd oder West, weniger günstig von Norden entnehmen. DasPhysikzimmer muß für spektralanalytische Demonstrationen volles Sonnenlicht haben.Der Zeichensaal nimmt sein Licht zweckmäßig von Norden. Einfache aber solide, möglichstmassive Bauausführung, gute Heizung und ausgiebige Lüftung, reichliche, sauber aus-gestattete Abortsanlagen sind dringend erforderlich. ^ ^ ^
Turnhallen erhalten für Bürgerschulen die Abmessungen von etwa 10 zu 20 m,wenn nur je eine Klasse darin turnen soll. Für höhere Schulen können die Abmessungen
etwas reichlicher genommen werden. ^
Waisenhäuser sind entweder nach dem Korridvrsystem erbaut, wo sich Wohn-,Schlaf- und Schulräume der Zöglinge an langen Gängen in mehrstöckigen Gebäudenaufreihen, oder nach dem Pavillonsystem, wo die Zöglinge in einzelnen Häusern zuFamilien vereinigt sind. Bon der ersten Art ist das Waisenhaus in Hamburg . Dasfür 500 Kinder, Knaben und Mädchen, bestimmte Gebäude ist in >-IForm errichtet. DerMittelbau ist dreistöckig und enthält Verwaltungsräume, den Kirchensaal und die Kranken-zimmer. Rechts und links, für Knaben und Mädchen getrennt, schließen sich m zwei-stöckigen Bauten Schulklassen und Handarbeitsklassen an. Es folgen die Wohn - undSchlafsäle mit Nebenräumen für Lehrer, Aufseher, Kleidung, Wäsche u. s. w. Kuchen,Waschlokale und Abtritte sind im Untergeschoß angeordnet. .
Nach dem Pavillonsystem ist das städtische Waisenhaus in Rummelsbnrg bei Berlin erbaut. In acht dreistöckigen Abteilungshäusern, fünf für Knaben und drei für Mädchen,ist je eine unter Leitung eines besonderen Erziehers stehende Familie von 50 Zöglingenuntergebracht. Je zwei dieser Häuser sind durch einen gemeinsamen Hof zu einer Gruppevereinigt. Ein dreistöckiges Verwaltungsgebäude enthält die Kirche, den Mustkjaal,Dienstwohnungen, Vorrats- und Wirtschaftsräume. Ein Krankenhaus, ein Maschinen-haus, eine Turnhalle, Gärten, Äcker, Wirtschaftshof mit Okonomiegebauden und e,ne
Badeanstalt vervollständigen die Anlage. ^
Erziehungshäuser für verwahrloste Kinder, Kleinkinderbewahranstalten, Fmdelhan^erübergehen wir als meist aus Stiftungen Privater, oder aus der Initiative sonstiger Be-hörden hervorgehend und den städtischen Verwaltungen nur ausnahm weile zuch en .
Die sanitären Wohlfahrtseinrichtmigen. als Bäder, Bedürfnisanstalten, Versorgungs-häuser, Krankenhäuser, Desinfektionsanstalten, Friedhöfe, ferner die Einrichtungen zurLebensmittelversorgung, als Markthallen, Schlacht- und Viehhofe sind so umfangreicheVeranstaltungen, daß wir ihnen im nachfolgenden je besondere Besprechungen widmenwerden.
Iie Lebensmittelversorgung der Städte.
Wenn es kleineren Orten noch möglich ist, ihren Ernährungsbedarf auf die einfachsteWeise durch Kauf auf dem Markte, von den zum Verkauf an best,mmte-r Tagen herbei-ziehenden Landlenten zu decken, so müssen volkreiche Städte darauf bedaO se . durchAnordnungen im großen Stil, für eine ständige, nicht versagende Herbe schaffung ihrerLebensmittel zu sorgen, zugleich in Beachtung aller Anforderungen an gute, gestinde Be-schaffenheit und billigen Preis. Dies wird ermöglicht durch die thnnlichsten Erleichterungendes äußeren Verkehrs auf Straßen, Eisenbahnen und Schiffahrtswegen und im^nnernder Stadt durch gesicherte Verkehrsmittels»,nkte. Als solche sind vor allem die Markt-hallen zu nennen, die gegen die Unbilden der Witterung sichernden Baulichkeiten Mdie alten Marktplätze ersetzen, und in denen Gemüse und Fruchte, Brot, Schlachtfleisch,Wildbret, Geflügel °und Fische feilgeboten werden. Ferner gehören die Getreidehallenhierher. Die gesundheitspolizeiliche Beobachtung der meisten in den Markthallen zumVerkauf gelangenden Nahrungsmittel ist verhältnismäßig einfach^ Etwas anders ist esmit dem Schlachtfleisch. Nur öffentliche Schlachthöfe, deren Benutzung, zwangsweisevorgeschrieben ist, gewähren Sicherheit, daß nur gesundes, behördlich unterfuchtes Fleisch